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BPtK begrüßt Approbationsstudium für Psychotherapeuten

(BPtK-Meldung) „Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung schafft eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der ersten Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Mit der Reform werden die notwendigen bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards auf Masterniveau sichergestellt. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, über unterschiedliche Studiengänge eine Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren. Außerdem wird nach dem Studium der psychotherapeutische Nachwuchs künftig nicht länger in prekären Praktikumsverhältnissen ausgebildet, sondern als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit angemessenem Gehalt für die eigenverantwortliche Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung weitergebildet. Der Gesetzentwurf beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung und schafft eine, wie bei den anderen akademischen Heilberufen, bewährte Struktur eines Approbationsstudiums mit anschließender Weiterbildung.

Die Reform stellt außerdem sicher, dass Patientinnen und Patienten, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, eine qualifizierte, patientenorientierte Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse erhalten. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden noch besser für die gesamte Breite ihrer Aufgaben und der psychischen Erkrankungen qualifiziert. Dabei bilden die Weiterbildungsambulanzen mit ihrer konzeptionellen Einheit von Behandlung unter Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung die notwendige Grundlage“, erläutert BPtK-Präsident Munz. Die Kosten für diese spezifischen psychotherapeutischen Inhalte der Weiterbildung sind bisher finanziell nicht ausreichend gedeckt. „Ohne zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung bleibt die Reform allerdings halbherzig,“, kritisiert Munz. Der Deutsche Psychotherapeutentag forderte im März, dass die Finanzierungslücke in der Weiterbildung durch gesetzlich geregelte Zuschüsse aufgefangen wird, um zu vermeiden, dass die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung die Kosten hierfür zu tragen haben.

Foto: Shutterstock

09.05.2019
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