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BPtK-Round-Table zur Humanistischen Psychotherapie am 27. Sept. 2018 in Berlin

(BPtK-News) In seinem Gutachten vom 11. Dezember 2017 kam der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) zu dem Ergebnis, dass die Humanistische Psychotherapie nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten kann. Die Humanistische Psychotherapie erfüllte zum einen nicht alle erforderlichen Kriterien für ein Psychotherapieverfahren. Zum anderen reichten die empirischen Belege der Wirksamkeit nicht aus, um ihre wissenschaftliche Anerkennung bei einem hinreichend breiten Spektrum von psychischen Erkrankungen festzustellen. Beides wäre jedoch erforderlich gewesen, um die Humanistische Psychotherapie für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu empfehlen. In diesem Zusammenhang hatte der WBP in seinem Gutachten festgestellt, dass auch die Gesprächspsychotherapie, die von den Antragstellern als eine Methode der Humanistischen Psychotherapie zugeordnet worden war, die aktuellen Kriterien für ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren nicht erfüllt.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete am 27. September 2018 in Berlin einen Round-Table, um über die Entwicklungsperspektiven der Humanistischen Psychotherapie und der Gesprächspsychotherapie nach dem WBP-Gutachten zu diskutieren. Rolle und Aufgaben des WBP
BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz stellte die Rolle und Aufgaben des WBP dar. Dabei hob er hervor, dass die Ausübung von Psychotherapie durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine „mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“, sei. Diese Wissenschaftlichkeitsklausel finde sich im Psychotherapeutengesetz sowohl im Hinblick auf die Ausübung von Psychotherapie als auch auf die staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Vorgabe, welche Psychotherapieverfahren dort Gegenstand der vertieften Ausbildung sein können.

Zu den Aufgaben des WBP gehöre die gutachterliche Beratung von Behörden zur Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren nach § 11 PsychThG und damit zusammenhängend auch die Beratung hinsichtlich der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten. Zweitens beschäftige sich der WBP mit Anfragen von Fachverbänden in Bezug auf die wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Drittens greife er eigeninitiativ wissenschaftliche Fragestellungen der Psychotherapieforschung auf und setze Impulse für eine Förderung der Psychotherapie- und Versorgungsforschung.

Darüber hinaus solle der Beirat im Rahmen seiner wissenschaftlichen Stellungnahmen zu einer die Berufsgruppen übergreifenden Einheitlichkeit beitragen, sodass seine Gutachten für Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gleichermaßen Bedeutung erlangen. Damit komme ihm auch eine wichtige Funktion in der Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Versorgung zu. [...] Den vollständigen Bericht zum BPtK-Round-Table am 27.9.2018 mit den Präsentationen der Referenten zum Download finden Sie hier.
07.11.2018
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