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BPtK-Studie 2018 „Langfristige Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit“

Psychisch erkrankte Arbeitnehmer sind mit rund 35 Tagen deutlich länger krankgeschrieben als körperlich erkrankte. Dieser Unterschied hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen: Im Jahr 2000 fielen Arbeitnehmer, die z. B. an einer Depression oder Angststörung litten, bereits mindestens eine Woche länger aus als körperlich Kranke. Bis zum Jahr 2017 hat sich dieser Unterschied fast verdreifacht. Dies geht aus der BPtK-Studie 2018 „Langfristige Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit“ hervor, in der aktuelle Daten zu den betrieblichen Fehlzeiten der großen gesetzlichen Krankenkassen ausgewertet wurden.

Neben der Dauer der Krankschreibungen hat sich auch die Anzahl der Versicherten, die innerhalb eines Jahres aufgrund einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig waren, in den vergangenen zwei Jahrzehnten fast verdoppelt. Im Berichtsjahr 2000 war jeder 30. Versicherte (3,3 %) mindestens einmal wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Im Jahr 2017 war es bereits jeder 18. Versicherte (5,5 %).

„Aufgrund der gestiegenen Häufigkeit und langen Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen geben die Krankenkassen Milliarden für Krankengeld aus“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dieses Geld wäre viel besser investiert, wenn damit die monatelangen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung abgebaut würden. So könnte verhindert werden, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder chronifizieren.“ Außerdem müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können. Der Bundesrat hatte deshalb bei der geplanten Reform der Psychotherapeutenausbildung bereits gefordert, dass auch Psychotherapeuten eine solche Befugnis erhalten.

Grafiken: BPtK

27.05.2019
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