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Neues Grundlagenmodul zur Qualifizierung als forensischer Sachverständiger startet

Kammermitglieder, die sich für die Weiterbildung im Bereich "Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie" interessieren, haben bald wieder die Möglichkeit, mit dem Grundlagenmodul in diese Weiterbildung einzusteigen: Am 8. November 2019 startet am Institut für Qualitätssicherung forensischer Sachverständigentätigkeit (IQfSV), einer von der LPK RLP anerkannte Weiterbildungsstätte, der erste Block des Grundlagenmoduls.
Das Modul bietet die allgemeine Grundlage für die Qualifikation der sich später differenzierenden Gebiete Strafrecht & Strafvollstreckungsrecht, Familienrecht, Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage, Sozial-/Zivil- und Verwaltungsrecht. (Von der LPK RLP können allerdings momentan nur Weiterbildungen in den Bereichen Familienrecht und Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht anerkannt werden, da es für die anderen Spezialisierungen keine von der Kammer anerkannten Weiterbildungsstätten gibt).
Das Grundlagenmodul informiert über die Grundsätze der Sachverständigentätigkeit und beinhaltet sowohl juristische als auch psychologisch-diagnostische Grundlagen, methodische Grundlagen für die Erstellung eines Gutachtens und beschäftigt sich mit häufigen Fehlerquellen und Mängeln bei der Gutachtenerstellung.
Es umfasst 4 Wochenendveranstaltungen mit einem Gesamtumfang von 64 Fortbildungseinheiten/Stunden. Weitere Informationen des IQfSV zum Grundlagenmodul finden Sie hier.

Laut Weiterbildungsordnung der LPK RLP besteht die Weiterbildung aus folgenden Bestandteilen: 
  • Theoretische Weiterbildung (mind. 64 St. Grundlagenmodul, mind. 80 St. pro Spezialisierungsmodul)
  • Praktische Weiterbildung (4-8 Gutachten, je nach Spezialisierungsmodul)
  • Supervision (Mindestens 15 Stunden pro Spezialisierungsmodul)
Weitere Informationen zur Weiterbildung im Bereich "Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie" finden Sie hier.

18.09.2019
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