Zum Seiteninhalt

Auslegung Wählerverzeichnis

Der Wahlleiter gibt bekannt, dass das Wählerverzeichnis in dem Zeitraum vom 02. bis 16. Juli 2021, 16 Uhr in der Geschäftsstelle ausliegt und eingesehen werden kann. In dieser Zeit kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle Einblick in das Wählerverzeichnis genommen werden.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

  • von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr, außerdem
  • von Dienstag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme nur nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle möglich ist. Dazu senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail an wahlleiter(at)lpk-rlp.de.
Die Einsichtnahme ist zudem nur unter Vorlage Ihres Personalausweises und unter Beachtung der aktuellen Corona-Bestimmungen möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Auskünfte nicht möglich sind.

Nach dieser Maßgabe kann die Richtigkeit des jeweiligen Eintrags überprüft werden. Wenn darüberhinausgehende Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses bestehen und diese Zweifel glaubhaft dargelegt werden, kann das Wahlverzeichnis auch insoweit eingesehen werden.

[Foto:Pixabay/webandi]

15.06.2021
Zum Seitenanfang