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Tätigkeitsbeschreibung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Institutionen

Für angestellte Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die in Institutionen arbeiten, kann es in verschiedenen Kontexten (z.B. im Bereich des Qualitätsmanagements oder bei Verhandlungen bezüglich Ein- oder Höhergruppierungen) hilfreich sein, eine Beschreibung ihrer Tätigkeit zur Hand zu haben. Arbeitsgerichtsurteile machen deutlich, dass es u.a. bei Höhergruppierungen nicht nur um die ausgeübte Tätigkeit, sondern besonders auch um die auszuübende Tätigkeit geht. Dies ist die Tätigkeit, die aus Dokumenten abgeleitet wird, welche von der Einrichtungsleitung freigegeben und damit verbindlich ist (z.B. Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen, einrichtungsinterne Richtlinien und Leitlinien, Tätigkeitsbeschreibungen, Stellenbeschreibungen).

Die folgenden Darstellungen sollen Ihnen bei der Formulierung ihrer Tätigkeitsbeschreibung eine Unterstützung sein:

Tätigkeitsbeschreibung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Institutionen

Grundmerkmal
  • Allgemeine Hochschulbildung: Diplom oder Master an einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Approbation als Psychologische Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
  • Evtl. Zusatz- oder Spezialausbildungen; Weiterbildungen
  • Fallverantwortung für Patient*innen in Psychiatrie, Psychosomatik, Rehakliniken und Maßregel- oder Strafvollzug
Einzelinterventionen

Eigenverantwortliche Indikationsstellung, Planung, Durchführung und Evaluation
  • von Psychotherapie / psychotherapeutischen Einzel-Interventionen
  • von Psychotherapie / psychotherapeutischen Einzel-Interventionen im ko-therapeutischen Setting
  • von Psychotherapie / psychotherapeutischen Interventionen im Setting mit Bezugspersonen oder Familien
  • von Kriseninterventionen und Abklärung von akuter Eigen- oder Fremdgefährdung
  • von psychotherapeutischen Einzel-Beratungsgesprächen (innerhalb der Heilkunde) im Hinblick auf Störungen mit Krankheitswert
  • von psychotherapeutischen Einzel-Beratungsgesprächen (innerhalb der Heilkunde) im Hinblick auf Störungen mit Krankheitswert, die sich zum Zeitpunkt der Beratung noch unterhalb der Krankheitsschwelle befinden
  • von Einzel-Beratungsgesprächen (außerhalb der Heilkunde) zur Aufarbeitung und Überwindung lediglich sozialer Konflikte oder zu sonstigen Zwecken und supportiven Gesprächen
  • von Einzelinterventionen zur Verbesserung der Motivation und Compliance
  • von internetbasierten Gesundheitsinterventionen
  • Feststellung eines Bedarfes für die Verordnung von Heilhilfsmitteln
  • von Aufnahme und Entlassung in psychiatrischen bzw. psychosomatischen Kliniken und Abteilungen
  • von Aufklärungsgesprächen entsprechend des Patientenrechtegesetzes
  • In Einrichtungen des Maßregelvollzugs bzw. Strafvollzugs: Durchführung von einzeltherapeutischen (bzw. Durchführung von gruppentherapeutischen) deliktorientierten Interventionen zur Absenkung des Rückfallrisikos.
Gruppeninterventionen

Eigenverantwortliche Indikationsstellung, Planung, Durchführung und Evaluation
  • von Gruppenpsychotherapie
  • von themenzentrierten bzw. störungsspezifischen psychotherapeutischen und psychologischen Gruppen (z. B. Psychoedukation, Stressbewältigung, Schmerzbewältigung, Training sozialer Kompetenz, Entspannungstrainings)
  • der Leitung von Gruppen in Kooperation mit Mitarbeiter*innen anderer Berufsgruppen
  • des Gesundheitstrainings (Gesundheitsbildung)
  • von Angehörigen-Gruppen, Angehörigen-Beratung, Angehörigen-Psychotherapie, Angehörigen-Psychoedukation
  • von Mediation (bei entsprechender Fortbildung)
  • In Einrichtungen des Maßregelvollzugs bzw. Strafvollzugs: Durchführung von einzeltherapeutischen (bzw. Durchführung von gruppentherapeutischen) deliktorientierten Interventionen zur Absenkung des Rückfallrisikos.
Diagnostik

Eigenverantwortliche
  • Durchführung des Aufnahmegesprächs/Erstgesprächs in einer psychiatrischen bzw. psychosomatischen Einrichtung (Krankheitsanamnese [aktuell; Vorgeschichte], Medikamentenanamnese, Erfassung psychischer Störungen und Ressourcen, Psychopathologischer Befund, diagnostische Einordnung auf Symptom- wie, Syndromebene)
  • Diagnosestellung bei F-Diagnosen (ICD-Verschlüsselung der behandlungsbedürftigen psychiatrischen Diagnosen, Aufführung sonstiger psychiatrischer Diagnosen)
  • Erstellung eines umfassenden Entlassungsberichts
  • Empfehlung für die Einholung weiterer somatischer/psychotherapeutischer Befunde
  • Abschätzung von Selbstgefährdung/Suizidgefährdung und Fremdgefährdung
  • Methodenkritische Bewertung, Anleitung, und Auswertung bei diagnostischen Instrumenten
  • Durchführung von Psychodiagnostik (Testdiagnostik, Verhaltensbeobachtung etc.)
  • Indikationsstellung für ein psychiatrisches Konsil
  • Indikationsstellung für Psychotherapie als Teil von Nachsorge
  • Beurteilung der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bei vorliegender F-Diagnose
  • Sozialmedizinische Beurteilung (bei entsprechender Fortbildung)
  • Empfehlungen zur Medikation
  • Erhebung einer psychotherapeutischen/psychologischen Anamnese
  • Erhebung einer Sozial- und Berufsanamnese
  • Begutachtung im Hinblick auf psychische Erkrankungen und Teilhabestörungen
  • Erstellung von Gerichtsgutachten bei entsprechender Qualifikation
  • Im Bereich Maßregel- oder Strafvollzug: Erstellung von Stellungnahmen zur Lockerung und zum Therapieverlauf sowie Anwendung von Risikoprognoseinstrumenten
Leitung
  • Leitungsaufgaben: Abteilungsleitung Psychologischer / Psychosozialer / Psychotherapeutischer Dienst
  • Leitung einer psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung (stationär, teilstationär, Psychiatrische Institutsambulanz, Beratungsstelle) sowie von Einrichtungen des Maßregelvollzugs oder von therapeutischen Einrichtungen des Strafvollzugs
  • Leitung einer Beratungsstelle bzw. eines Beratungsdienstes
  • Leitung einer Station einer psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung
  • Leitung des Psychosozialen Dienstes am Gesundheitsamt
  • Übernahme einer Projektleitung (inkl. Bewertung der Projektergebnisse)
  • Einnahme der Stellung analog einer Oberarztfunktion
  • Erstellung eines Stellenplans mit Qualifikationsanforderungen
  • Erstellung eines Investitionsplans
  • Erstellung einer Konzeption für den Psychologischen Dienst der Einrichtung
  • Fachliche Weisungsbefugnis dem nachgeordneten Personal gegenüber
  • Teilnahme an und Leitung von Team-Besprechungen und Fallkonferenzen
  • Dienst- und Fachaufsicht
Wissenschaftliche Tätigkeit
  • Durchführung von wissenschaftlicher Evaluation und Mitarbeit bei klinischen Studien
  • Verfassen von wissenschaftlichen Publikationen
  • Erstellung von Erhebungsinstrumenten im Rahmen des Qualitätsmanagements der Einrichtung
Fort- und Weiterbildung, Anleitung
  • Teilnahme an und Durchführung von Fort- und Weiterbildung
  • Teilnahme an externen Fortbildungen als Dienstzeit
  • Unterstützung durch die Einrichtung bei dem eigenverantwortlichen Nachkommen der Fortbildungsverpflichtung
  • Eigenverantwortliche Durchführung von Supervision innerhalb des Psychologischen Dienstes
  • Eigenverantwortliche Durchführung von Supervision für nicht-psychologische Mitarbeiter*innen
  • Eigenverantwortliche Anleitung von Ausbildungsteilnehmer*innen einer Psychotherapie-Ausbildung
  • Eigenverantwortliche Anleitung von Berufsanfänger*innen
  • Eigenverantwortliche Anleitung von Praktikant*innen
Organisationsbezogene Aufgaben
  • Durchführung und Konzipierung von Versorgungsangeboten
  • Implementierung und Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Behandlungsprogrammen
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung (z.B. Fachvorträge)
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Verwaltung psychologischer und psychotherapeutischer Fachliteratur und des Testbestandes
  • Übernahme der Aufgabe als Ethikbeauftragte/Ethikbeauftragter der Einrichtung (bei entsprechender Fortbildung)
  • Leitungsaufgaben im Qualitätsmanagement (bei entsprechender Fort- bzw. Weiterbildung)
  • Selbstorganisation von Stellvertretungen im Bedarfsfall 
Klinische Neuropsychologie
  • Durchführung von Interventionen (Therapie und Diagnostik) der Klinischen Neuropsychologie (bei entsprechender Weiterbildung)
Ethik
  • Orientierung der psychotherapeutischen Tätigkeit an der Berufsordnung der jeweils zuständigen Psychotherapeutenkammer und anderen ethischen Standards

Wir bedanken uns bei Britta Mai und Karl-Wilhelm Höffler vom PTI-Ausschuss der LPPKJP Hessen, die uns die Tätigkeitsbeschreibung als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt haben. Sie können die obige Hilfestellung für Ihre Tätigkeitsbeschreibung HIER als PDF herunterladen.

Foto: Fotolia

29.04.2020
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