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Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Fortbildungsverpflichtung beschlossen

Die Sonderregelungen der Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V werden auf Beschluss des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weiterhin verlängert. Daher gilt:

  • Verlängerung der Nachweisfrist für alle rund 8.000 KV-Mitglieder bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
  • Ebenso Verlängerung des Nachholzeitraums bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie Aussetzung der Honorarkürzungen für diesen Zeitraum aufgrund nicht erfüllter Fortbildungsverpflichtung

Der Vorstand der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat beschlossen, analog zu diesen Regelungen für die sozialrechtliche Fortbildungspflicht ebenso die Corona-Sonderregelungen für die berufsrechtliche Fortbildungspflicht zu verlängern. Die Sonderregelungen gelten somit für alle Kammermitglieder.

ACHTUNG: Wenn Sie von diesen Sonderregelungen Gebrauch machen möchten und kein KV-Mitglied sind, richten Sie bitte einen formlosen, schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle der LPK RLP. Nur dann erfolgt jeweils die Änderung im Fortbildungskonto.

Foto: Pixabay

11.05.2021
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