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KV RLP lehnt Forderung nach eigenständiger Psychotherapeuten-KV entschieden ab

Anlässlich der anstehenden Reform der Psychotherapieausbildung hält die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Forderungen nach einer eigenständigen Kassenpsychotherapeutischen Vereinigung für wenig konstruktiv. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThAusbRefG) will einzig die Ausbildung optimieren. „Warum sollen sie, die seit fast 20 Jahren in den KVen gut mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, aus der KV hinausgeworfen werden? Es wird doch kein neuer Beruf geschaffen“, betont Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstands der KV RLP.
 
„Vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Erkrankungen und langer Wartezeiten auf Psychotherapien brauchen wir zukünftig mehr und qualitativ gesicherte psychotherapeutische Behandlungskapazitäten sowie eine optimierte Zusammenarbeit aller psychotherapeutisch Tätigen. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist hierzu ein wichtiger Baustein. Viele Detailregelungen stehen zwar noch aus, aber die Richtung stimmt“, ist Staub überzeugt. Es gelte jetzt, gemeinsam konstruktiv an den letzten Stellschrauben zu arbeiten. Forderungen nach einer Spaltung der KV-Landschaft seien für alle Beteiligten kontraproduktiv und für die Patientinnen und Patienten von Nachteil.
 
Direktstudium Psychotherapie wird vergleichbar mit Medizinstudium
„Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wird kein neuer approbierter Heilberuf geschaffen, der eine eigene Kassenpsychotherapeutische Vereinigung rechtfertige. Das neue Gesetz schafft eine verbesserte und qualitativ höherwertige Ausbildung durch das Direktstudium der Psychotherapie, das mit dem künftigen Abschluss einer staatlichen Prüfung zur Erteilung der Approbation führt“. Damit werde die Aus- und Weiterbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten mit der Aus- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte vergleichbar.
 
Auch seien – wie von verschiedenen Seiten kolportiert  – keine zwei psychologische Studiengänge – vorgesehen: Im Gegenteil: „Die bisherige Aufteilung in zwei psychotherapeutische Berufe, nämlich Psychologischer Psychotherapeut sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut, wird aufgegeben und zu einem Beruf mit einem gemeinsamen Berufsbild zusammengeführt“, erläutert Staub (BTD 19/9770, S. 43). Es sei konsequent, als Berufsbezeichnung einheitlich Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut festzulegen. Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie durchführten, könnten sich nach wie vor Psychotherapeutin oder Psychotherapeut nennen und den Zusatz „ärztliche“ oder „ärztlicher“ führen (§ 1, Abs.1 PsychThG).

Psychotherapeut bleibt Psychotherapeut

„Es gibt bei Patientinnen und Patienten keine Konfusion“, so Staub. „Denn wo „nur“ Psychotherapeut drauf steht, ist auch „nur“ Psychotherapeut drin, nämlich ein Behandler nach einem Psychotherapiestudium. Und wo 'ärztlich' dabei steht, ist eine Ärztin oder ein Arzt drin.“
 
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln mit der Psychotherapie, einem gemeinsamen und unteilbaren Verfahren, dieselben Krankheiten und Störungen aus dem gleichen Kapitel F nach der Codierung des ICD 10. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln ausschließlich psychotherapeutisch. Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wenden über die psychotherapeutischen Methoden hinaus auch medizinisches Wissen aus ihrer Aus- und Weiterbildung an. Patientinnen und Patienten werden so wie bisher auch weiterhin von Ärztinnen und Ärzten psychotherapeutisch behandelt werden können.
 
Keine Konkurrenz, sondern Kooperation

Schon jetzt mangele es wie in allen Fachgruppen an ärztlich-psychotherapeutischem Nachwuchs. Schon heute behandelten Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten 80 Prozent aller Patientinnen und Patienten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Staub sieht keine Konkurrenz zwischen den Behandelnden, sondern vielmehr eine Kooperation, die verbessert werden könne. Bundeseinheitliche Standards in der Psychotherapieausbildung, die eine bundesweite Vergleichbarkeit bei der staatlichen Prüfung ermöglichten, lägen im Sinne des Patientenschutzes und somit auch im Interesse der Ärzteschaft.
 
Untragbare Zustände während der Ausbildung beenden

Seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999 ist im Rahmen der Psychotherapieausbildung eine praktische Tätigkeit von 1.800 Stunden in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik vorgeschrieben. In diesen mindestens eineinhalb Jahren arbeiten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) dort ohne Anspruch auf Vergütung. Neben den Kosten für die Ausbildung an den Ausbildungsinstituten von rund 30.000 Euro müssen PiA häufig auch ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren. Anspruch auf Zuwendungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Arbeitslosengeld haben sie nicht. Mit dem Vorschlag des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung entsteht erstmals ein Vergütungsanspruch für die Weiterbildungszeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – analog der Vergütung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. Erforderlich sind auch Übergangsregelungen für derzeit in Ausbildung befindliche PiA. Die unhaltbaren Zustände müssen schnellstmöglich beendet werden.
 
Finanzierungsregelungen
Die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im KV-System durch Förderung von Famulaturen und Weiterbildungsassistenzen gemäß §75 a SGB V ist etabliert, aber grundsätzlich in Frage zu stellen. Denn: Müssen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Weiterbildung ihres Nachwuchses tatsächlich über ihr Honorar mitfinanzieren? Die Situation wird sich verschärfen – dies durch die in dem anvisierten Direktstudiengang Psychotherapie neu ausgebildeten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Spätestens in acht bis zehn Jahren werden auch sie berechtigterweise die gleichen Förderungen erhalten wollen wie ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Die Aus- und Weiterbildung sowohl der Ärztinnen und Ärzte als auch der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Deshalb fordert die KV RLP eine staatliche Finanzierung auch der Weiterbildung.
 
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der KV RLP integriert
Peter Andreas Staub, selbst Psychotherapeut und in der Pfalz niedergelassen, sieht die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach 20 Jahren Zugehörigkeit zum KV-System in allen Ausschüssen und Kommissionen der KV RLP integriert. „Die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufe wachsen weiterhin positiv zusammen“, stellt Staub fest.  

Quelle: KV RLP

27.05.2019
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