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Vertreterversammlung der LPK RLP verabschiedet drei Resolutionen

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat am 20. Oktober 2018 drei Resolutionen verabschiedet.
Die erste Resolution wendet sich gegen die jüngst vorgestellten Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eine so genannte „gestufte und gesteuerte Versorgung“ für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu etablieren. Psychisch kranke Menschen sollen nach diesen Plänen künftig als einzige Patientengruppe ihren Behandlungsbedarf durch eine spezielle „Steuerungspraxis“ abklären lassen. Die LPK RLP sieht darin eine Diskriminierung psychisch kranker Menschen und eine weitere Hürde auf dem Weg zu angemessener psychotherapeutischer Versorgung. Diese Pläne seien nicht geeignet, die Wartezeiten zu verkürzen und die Versorgung zu verbessern. Die LPK RLP fordert in ihrer Resolution eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung für eine zeitnah zu realisierende, bessere psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Außerdem fordert sie ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. PsychotherapeutInnen sollen sich ohne Beschränkungen in den besonders schlecht versorgten und strukturschwachen Gebieten niederlassen dürfen, um gesetzlich versicherte PatientInnen behandeln zu dürfen. Zu der Resolution "Termin-Service und Versorgungs-Gesetz (TSVG): Keine neuen Hürden und keine Diskriminierung - für eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen!" gelangen Sie hier.

Die zweite Resolution fordert die Verankerung eines festen Anteils von Psychologischen PsychotherapeutInnnenund Kinder-und JugendlichenpsychotherapeutInnen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Für die hochbelastete Zielgruppe von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern soll eine adäquate und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet sein. Dafür ist die Kompetenz von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in der Kinder- und Jugendhilfe dringend von Nöten. In der Resolution wird zudem eine angemessene Honorierung dieser Tätigkeit auf Grundlage TVÖD gefordert (aktuelle Eingruppierung nach EG 14). Bisher werden approbierte PP und KJP häufig analog zu Kollegen ohne Approbation bezahlt. Die Resolution "PsychotherapeutInnen müssen fest verankerter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe werden" finden Sie hier. Die dritte Resolution, die die Vertreterversammlung verabschiedete, setzt sich mit dem Problem des durch Fluglärm verursachten Lärms und der Feinstaubbelastung auseinander. Die Menschen im Einflugbereich des Frankfurter Flughafens werden Lärm ausgesetzt, der auch für die psychische Gesundheit eine Gefahr darstellt: nachgewiesen sind zunehmende depressive Erkrankungen und insbesondere die Schädigung der kognitiven Entwicklung von Kindern. Die Resolution fordert daher einen wirksameren Schutz der Bevölkerung durch Reduzierung der Belastung durch Lärm und Feinstaub. Die Resolution "PsychotherapeutInnen fordert sofortigen Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Feinstaub" finden Sie hier.Welche Themen außer den drei Resolutionen bei der Vertreterversammlung besprochen wurden, können Sie dem Bericht über die Sitzung entnehmen. Den Bericht finden Sie hier.

Vertreterversammlung am 20.10.18 in der Geschäftsstelle der LPK RLP

24.10.2018
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