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Berufsrechtlich sicher im Minenfeld

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben in ihrem Praxisalltag häufig mit strittigen Sorgeberechtigten zu tun, wie sich auch in der telefonischen juristischen Beratung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz immer wieder zeigt. Die Bedürfnisse der Kinder geraten dabei nicht selten aus dem Blickfeld der Konfliktparteien. Wie agieren Psychotherapeut*innen in diesen angespannten Konstellationen rechtssicher und wie umgehen sie die Gefahr, sich von einer Seite vereinnahmen zu lassen? Wie können Sie mit der Bitte um Bescheinigungen für Sorgerechtsprozesse umgehen? Diesen Fragen widmete sich das digitale Berufsrechtsseminar „(Hoch-)strittige Sorgeberechtigte: berufsrechtliche Aspekte und praktische Tipps“, das die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz am 29. April 2025 veranstaltete.

Kammerpräsidentin Sabine Maur, die in das Thema einführte, konnte über 70 Teilnehmer*innen begrüßen. Die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer erläuterten den rechtlichen Rahmen und erklärten anhand vieler Praxisbeispiele, wie man herausfordernde Sonderfälle rechtssicher meistert. Dabei thematisierten sie unter anderem die Bedeutung der umfassenden Aufklärung, der Beurteilung der Einsichtsfähigkeit und der guten Dokumentation der Einwilligung zu Beginn der Therapie.

Besonderes Augenmerk muss in konfliktbeladenen Erziehungskonstellationen auf die Sorgerechtssituation gelegt werden, besonders wenn die Parteien sich momentan in einem Rechtsstreit befinden. Wichtig ist schon vor dem Erstgespräch zu klären, bei wem das Sorgerecht liegt und in wie fern andere Sorgeberechtigte einbezogen werden müssen. Können sich die Sorgeberechtigten über die Therapiebedürftigkeit und -durchführung nicht einigen, ist die Behandlung von einer gerichtlichen Klärung abhängig.

Der Umgang mit der Schweigepflicht und das Recht auf Akteneinsicht in verschiedenen Konstellationen wurden von den Referentinnen ebenfalls erläutert. Auch hierbei betonten sie, dass die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in erster Linie dem Wohl ihrer Patient*innen verpflichtet sind. Dies kann beispielsweise mit dem sorge- oder auch datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht der Eltern in Konflikt stehen. In solchen Fällen sollte eine genaue Abwägung erfolgen und diese gut dokumentiert werden.

Eine genaue Dokumentation sei gerade auch bei besonders kritischen Fällen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung essentiell. Zudem solle man bei Unsicherheiten nicht zögern, sich vom juristischen Referat der Landespsychotherapeutenkammer, einer InsoFa („Insoweit erfahrene Fachkraft“), der Kinderschutzhotline oder beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (ggfs. anonym) beraten zu lassen.

Auch die von der Kammer angebotenen Berufsrechtsveranstaltungen tragen dazu bei, sicherer im Umgang mit herausfordernden Situationen im Praxisalltag zu werden. Die Möglichkeit, den Referentinnen Fragen zu stellen, wurde jedenfalls wie schon bei den letzten Berufsrechtsveranstaltungen von den Teilnehmer*innen rege genutzt.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Praxis-Tipps der LPK-Juristinnen.
Zu den Praxis-Tipps gelangen Sie HIER.

[S. Kollarich, T. Bührer und S. Maur]

30.04.2025
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