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Digitalisierung des Praxisalltags: Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Die Digitalisierung hat längst auch in die Psychotherapiepraxen Einzug gehalten. So ist beispielsweise die Video-Sprechstunde, die als Übergangslösung in der Corona-Pandemie eingeführt wurde, aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken. Aber auch digitale Kommunikationsmittel und Terminvermittlungsportale, digitale Gesundheitsanwendungen und die elektronische Patientenakte prägen mittlerweile die tägliche Arbeit von Psychotherapeut*innen und bringen eine Vielzahl von neuen gesetzlichen Regelungen mit sich. Datenschutz und Berufsrechtliche Vorgaben werden durch die Digitalisierung zunehmend komplexer. Um den Kammermitgliedern die nötige Rechtssicherheit zu vermitteln, hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz am 19. August 2025 die digitale Veranstaltung „Zwischen Patientenversorgung und Praxisorganisation“ durchgeführt, die auf breite Resonanz stieß: Vorstandsmitglied Ulrich Bestle, der in die Veranstaltung einführte und sie moderierte, konnte über 80 Teilnehmer*innen begrüßen.

Herr Bestle führte aus, dass die große Dynamik der Digitalisierung ein Spannungsfeld erzeugt: Einerseits kann die Arbeit in der Psychotherapiepraxis durch neue digitale Möglichkeiten erleichtert werden. Andererseits werden immer neue technische und rechtlichen Herausforderungen generiert, was Zeit kostet, die letztlich für die Patientenversorgung fehlt. Es gilt also den Kern des Berufes, die direkte und persönliche Beziehung zu den Patient*innen, im Fokus zu behalten und zugleich die Digitalisierung möglichst gut für die Versorgung zu nutzen. 

Die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer erläuterten praxisnah, wie das gelingen kann und welche Vorgaben des Datenschutzes und Berufsrechts bei der Nutzung digitaler Unterstützung zu beachten sind. Dabei gingen sie zunächst auf verschiedene Kommunikationswege mit den Patient*innen ein und ordneten Telefonate, E-Mails, Kontaktformulare und Messenger-Dienste bezüglich ihrer Datensicherheit und rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Dabei betonten sie die Bedeutung der Patient*innen-Aufklärung über mögliche Risiken. Sie widmeten sich außerdem den rechtlichen Vorgaben zu den Themen Videosprechstunde, Digitale Gesundheitsanwendungen und Dokumentation. In diesem Zusammenhang gingen sie auch auf die elektronische Patientenakte (ePA) ein, deren Nutzung ab 1. Oktober 2025 für zugelassene Psychotherapeut*innen verpflichtend ist - wobei es spezielle Ausnahmeregelungen im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gibt. 

Bei allen Themen gaben die Kammerjuristinnen Hinweise zu weiterführenden Informationen und nützlichen Links. Auch in den Praxistipps der Kammerjuristinnen sowie in den Praxis-Tipps zum Datenschutz der Kooperationsinitiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ werden viele Fragestellungen aus dem Kontext der Digitalisierung des Praxisalltages verständlich aufgearbeitet. Außerdem betonten die Referentinnen, dass Sie den Kammermitgliedern gerne zu den auf der LPK-Homepage angegebenen Sprechzeiten zur juristischen Beratung in berufs- und datenschutzrechtlichen Fragen zur Verfügung stehen.

Die Veranstaltungsteilnehmer*innen konnten während der Veranstaltung viele Fragen stellen. Die Beteiligung war rege und die Resonanz fiel sehr positiv aus. Insgesamt hat die Veranstaltung gezeigt, dass das Thema viele Psychotherapeut*innen umtreibt und Orientierungshilfe im berufsrechtlichen Kontext der Digitalisierung gerne angenommen wird.

[Screenshot von der Veranstaltung]

21.08.2025
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