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Engagement von Reha-Einrichtungen in der Weiterbildung

Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz setzt sich seit Jahren aktiv für eine Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung für den psychotherapeutischen Nachwuchs ein. In diesem Zusammenhang möchte die Kammer ihre Mitglieder darauf hinweisen, dass für den Bereich der medizinischen Rehabilitation und für Rehabilitationskliniken mit der Änderung im Vergütungssystem für medizinische Rehabilitationsleistungen mit dem „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ (gültig ab 1. Januar 2026) eine wichtige Hürde genommen wurde.

Im neuen Vergütungssystem findet erstmals das Engagement von Rehaeinrichtungen in der Psychotherapeut*innenweiterbildung Berücksichtigung. Die betroffenen Einrichtungen haben vor kurzem einen Meldebogen erhalten, welcher im Zeitraum vom 17. März bis zum 30. Mai 2025 als Grundlage für die Verhandlungen mit den Kostenträgern eingereicht werden muss.

Einrichtungen, die aktuell oder zukünftig die Psychotherapeutische Weiterbildung umsetzen, sollten unbedingt bei der gerade laufenden Abfrage von Zusatzleistungen mitteilen, dass sie Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) beschäftigen / beschäftigen wollen (vgl. Strukturkomponenten - 3. Besondere personelle Strukturen) und damit die Grundlage für die Finanzierung der Weiterbildung in ihrer Einrichtung schaffen. Eventuell erforderliche Nachweise können beispielsweise durch Vorlage einer Weiterbildungsbefugnis einer Psychotherapeutenkammer erbracht werden.

Dieses Procedere wird sich in den nächsten Jahren wiederholen.

Die Landespsychotherapeutenkammer möchte ihre Mitglieder an dieser Stelle gerne ermutigen, selbst in der Weiterbildung aktiv zu werden und diese wichtige Information auch an Kolleg*innen weiterzugeben.

Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

[Foto: www.deutsche-rentenversicherung.de]

06.05.2025
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