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24.03.2021

Psychotherapeut*innen und PiA können sich registrieren und impfen lassen

Foto: Pixabay

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen werden der Stufe 2 der Impfpriorisierung zugeordnet und haben Anspruch auf eine Schutzimpfung mit "hoher Priorität." Die Priorisierung des Impfstoffes wird auf Bundesebene durch die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 08. Februar 2021 des Bundes geregelt, umgesetzt wird sie von den zuständigen Stellen auf Länderebene. Nachdem der am 29. Januar 2021 zugelassene Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland nicht an Personen über 65 Jahre verimpft werden darf, hat sich in vielen Bundesländern – so auch in Rheinland-Pfalz – die Impfreihenfolge verschoben.

Seit Mitte Februar 2021 sind in Rheinland-Pfalz alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen für Termine zur Durchführung der Erst- und Zweitimpfung gegen Covid-19 zugelassen – unabhängig davon, ob sie kassenärztlich zugelassen, privat tätig oder angestellt sind. Diese Regelung gilt auch für Psychotherapeut*innen in Ausbildung und für die Mitarbeiter*innen niedergelassener Psychotherapeut*innen. Dies stellte auf Nachfrage der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz der Landesimpfkoordinator Dr. Alexander Wilhelm klar.

Für die konkrete Organisation sind die Impfzentren bzw. das Land Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Als Berechtigungsnachweis im Impfzentrum legen Sie bitte vor:

  • Terminbestätigung nach der Registrierung auf www.impftermin.rlp.de
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis)
  • Nachweis der Berufszugehörigkeit (Approbationsurkunde oder beglaubigte Kopie, Arztregistereintrag)
  • Für Ihr Praxispersonal eine Bestätigung, dass dieses bei Ihnen in der Praxis tätig ist (formlose personalisierte Bestätigung mit Ihrer Unterschrift und Praxisstempel ausreichend)
  • Psychotherapeut*innen in Ausbildung sollten eine Bestätigung des jeweiligen Ausbildungsinstitutes vorlegen

Bei angestellten Psychotherapeut*innen in Kliniken wird das Procedere der Impfung in der Regel über die jeweiligen Arbeitgeber*innen organisiert. Sammeltermine für mehrere Angestellte medizinischer Einrichtungen sind möglich. Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
 

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