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3. Auflage der Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression

Am 29. September 2022 wurde die 3. Auflage der Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression veröffentlicht. Das Kapitel zur Psychotherapie wurde um weitere Empfehlungen ergänzt. So empfiehlt die Leitlinie nach acht bis zwölf Wochen die Wirkung der psychotherapeutischen Behandlung zu prüfen: „Bei ausbleibender Besserung im Sinne der vereinbarten individuellen Therapieziele sollen nach etwa acht bis zwölf Wochen mögliche Ursachen abgeklärt werden. Gemeinsam mit den Patient*innen soll über eine Anpassung des psychotherapeutischen Vorgehens gesprochen und entschieden werden.“

Außerdem soll bereits in der Sprechstunde oder spätestens in der Probatorik mit der Patient*in gemeinsam geklärt werden, welches psychotherapeutische Verfahren für die Patient*in angemessen ist. Dabei soll die Psychotherapeut*in in einem sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren ausgebildet sein. Die Auswahl soll im direkten Kontakt mit den Patient*innen erfolgen und zum Beispiel nicht durch Case Manager von Krankenkassen.

Weitere Neuerungen in der Leitlinie betreffen einen Schwerpunkt zur Versorgungskoordination sowie Empfehlungen zu komplexen Versorgungsformen.

Die 3. Auflage der Leitlinie, an der auch die BPtK beteiligt war, gilt nun bis 29.September 2027.

Link: Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression

27.10.2022
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