Anspruch auf kostenfreie erste Kopie der Behandlungsakte im BGB angepasst
Durch eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird künftig ausdrücklich klargestellt, dass Patient*innen Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Patientenakte haben.
Die entsprechende Änderung des BGB ist am 6. Februar in Kraft getreten. Sie war nötig geworden, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Oktober 2023 (Az. C-307/22) umzusetzen. Damals hatte der EuGH festgelegt, dass die ersten Kopie personenbezogener Gesundheitsdaten grundsätzlich unentgeltlich sein muss und nationale Regelungen von diesem Grundsatz nicht abweichen dürfen.
Die Muster-Berufsordnung war bereits auf dem 47. Deutschen Psychotherapeutentag an diese Rechtsprechung angepasst worden.
11.02.2026








