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Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP zur Kostenerstattung liegt vor

Die Bundestagsfraktion der FDP hatte eine Kleine Anfrage zur sogenannten "Kostenerstattung" für ambulante Psychotherapie gestellt (Drucksache 19/3239 vom 4. Juli 2018). Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor (Drucksache 19/3511 vom 19. Juli 2018).
Laut Psychotherapie-Richtlinie und Bundesmantelvertrag ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen bei entsprechendem Bedarf die Versorgung ihrer Versicherten mit ambulanter Psychotherapie zu gewährleisten. Daher dürfen sich psychisch kranke Menschen, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem Kassen-zugelassenen Psychotherapeuten finden konnten, auch in einer Privatpraxis behandeln lassen und haben nach § 13 Absatz 3 SGB Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Die FDP-Fraktion verwies in ihrer Anfrage auf die dazu im Widerspruch stehenden Ergebnisse einer Umfrage, der zu Folge seit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie vermehrt Anträge auf eine Übernahme der Kosten für benötigte ambulante Psychotherapien von den gestezlichen Kassen abgelehnt wurden. Die FDP-Fraktion stellte der Bundesregierung 12 Fragen, durch deren Beantwortung geklärt werden sollte, ob die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Handeln womöglich gegen das SGB V verstoßen und ihren Versorgungsauftrag nicht wahrnehmen. Die Antwort der Bundesregierung ist wenig aufschlussreich. Zwar bekräftigt sie den weiterhin bestehenden Anspruch der Patienten auf Kostenerstattung nach §13 SGB V, doch liegen ihr zu einer Vielzahl von Fragen - beispielsweise nach der Anzahl von Widersprüchen wegen verweigerter Kostenerstattung - keine Erkentnisse vor. Auch zu der Anzahl von Gerichtsverfahren zur Kostenerstattung und den durch die Verfahren entstandenen Kosten liegen der Regierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen verweist sie auf die Aufsichtsbehörden.

Zur Kleinen Anfrage "Kostenerstattung Ambulante Psychotherapie" (Drucksache 19/3239) gelangen Sie hier. Zur Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3511) auf die Kleine Anfrage gelangene Sie hier. Eine Pressemeldung der BPtK zur Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

31.07.2018
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