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Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates zum TSVG

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat über das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beraten. Der Ausschuss hat sich mehrheitlich für eine ersatzlose Streichung der Einfügung in § 92 Abs. 6a Satz 4 SGB V (gestufte und gesteuerte Versorgung) ausgesprochen. Auch die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wandte sich gegen diesen Passus.
Im Gesetzesentwurf wird eine so genannte „gestufte und gesteuerte Versorgung“ von Menschen mit psychischen Erkrankungen  vorgeschlagen,  ohne  dass  diese  weiter  spezifiziert  wird.  Die Psychotherapeutenkammern lehnen diesen Vorschlag ab und haben daher ihre jeweiligen GesundheitsministerInnen über die Konsequenzen der geplanten Gesetzespassage informiert: In einem Schreiben an Sabine Bätzing-Lichtenthäler legte die LPK RLP ihre Argumente gegen die geplante Neuerung dar. Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde sei erst im letzten Jahr eine schnelle und differenzierte Versorgung für psychisch kranke Menschen geschaffen worden. Die im TSVG geplante Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie wird nicht nur als überflüssig, sondern als kontraproduktiv bewertet. Die beabsichtigte Regelung baut neue Hürden vor der psychotherapeutischen Behandlung von PatientInnen auf und diskriminiert psychisch kranke Menschen. Das Bemühen um einen niedrigschwelligen Behandlungszugang wird durch die geplanten Änderungen untergraben. Notwendig sei vielmehr die Zulassung weiterer Psychotherapeuten, um die Wartezeit auf den Beginn der psychotherapeutischen Behandlung zu reduzieren.
Die LPK RLP dankt Frau Bätzing-Lichtenthäler für Ihr klares Votum gegen die kritisierte Regelung im TSVG.

Den Auszug zum Sitzungsprotokoll des Gesundheitssauschusses finden Sie hier.

Der Bundesrat wird seine Stellungnahme zum TSVG am 23. November 2018 beschließen.

20.11.2018
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