Zum Seiteninhalt

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Seit 1. April 2017 gilt die neue Psychotherapie-Richtlinie. Der Praxis-Alltag und die vertragspsychotherapeutische Versorgung haben sich durch die neuen Regelung deutlich verändert: so etwa durch die Einführung von Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit und die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen - allerdings erst in fünf Jahren.

Die LPK RLP und die übrigen Psychotherapeutenkammern halten es jedoch für erforderlich, schon frühzeitig repräsentative Daten darüber zu erhalten, wie die neuen Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie den Praxisalltag und die Versorgung der Patienten verändert haben. Die Kammern möchten schon jetzt wissen, ob und wie die Umsetzung gelingt und welche Versorgungsdefizite weiter bestehen. Auf Basis der Daten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen könnte rechtzeitig nachgesteuert und zu Beginn dieser Legislaturperiode die gesundheitspolitische Diskussion gestaltet werden.

Daher führen die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung zur Psychotherapie-Richtlinie durch. Die Kammern sind auf die Erfahrungen und die Rückmeldungen der niedergelassenen Psychotherapeuten angewiesen, um belegen zu können, wie sich die Neuerungen in der Praxis auswirken.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Die Befragung nimmt circa 15 Minuten in Anspruch. Angaben zur Person und Angaben zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie werden getrennt voneinander gespeichert. Die Anonymität der Teilnehmer wird also gewährleistet. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Die Teilnahme ist noch bis zum 3. Dezember 2017 möglich.

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: uhh.de/ijv6a.
16.11.2017
Zum Seitenanfang