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"Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit einer geistigen Behinderung"

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Psychotherapie-Richtlinie um zusätzliche Regelungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung ergänzt. Menschen mit Intelligenzminderungen, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, können zukünftig für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie auch zusätzliche Zeiteinheiten zulasten der Krankenkassen erhalten. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, Bezugspersonen in die ambulante Psychotherapie dieser Patientengruppe einzubeziehen, erweitert worden.

So können künftig Menschen mit einer geistigen Behinderung bis zu zehn psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde soll den Patienten zeitnah ein niedrigschwelliger Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht werden. Die Sprechstunde kann bisher als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 150 Minuten) durchgeführt werden; bei Kindern und Jugendlichen als Einzelbehandlung in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten).

Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung bestehen häufig spezifische Bedingungen bei der Wahrnehmung, der Problemerkennung, der Problemlösung und -umsetzung sowie der Beziehungsgestaltung und ggf. notwendigen Unterstützung im Alltag. Insofern kann es bei der psychotherapeutischen Behandlung und Diagnostik dieser Patientengruppe auch im Erwachsenenalter nötig sein, für die Behandlung der Störung relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld einzubeziehen. Mit der Richtlinienänderung wird dies möglich. Für die Einbeziehung dieser Bezugspersonen von erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung stehen nun weitere Therapieeinheiten im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik und der Rezidivprophylaxe zur Verfügung. [...] Die ungekürzte Pressemittteilung des G-BA finden Sie hier. Eine Meldung der BPtK zu diesem Thema finden Sie hier.

22.10.2018
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