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Bedeutung von Psychologischen Stellungnahmen in Asyl- und Aufenthaltsverfahren

In asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die für die betroffenen Menschen von existenzieller Bedeutung sind. Ob und wie psychische Erkrankungen dabei fachlich eingeordnet und vor Gericht berücksichtigt werden, kann über das Schicksal der Betroffenen entscheiden. Bisher werden in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren ausschließlich von Ärzt*innen erstellte Gutachten anerkannt. Stellungnahmen von psychologischen Psychotherapeut*innen erfahren keine angemessene Berücksichtigung. Psychische Erkrankungen im Rahmen asylrechtlicher Auseinandersetzungen geltend zu machen, wird dadurch sehr erschwert.

Eine neue Broschüre nimmt sich diesem Thema an und beleuchtet es aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Broschüre mit dem Titel "Bedeutung von Psychologischen Stellungnahmen in Asyl- und Aufenthaltsverfahren" wurde von der AG Flucht und Trauma RLP herausgegeben, dem Zusammenschluss der sechs Psychosozialen Zentren (PSZ) für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz. Ulrich Bestle, Mitglied des Vorstandes der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, hat ein Vorwort für die Broschüre geschrieben. 

Er dankt darin für die wertvolle Arbeit der PSZ und die langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die neue Broschüre leiste einen wichtigen Beitrag zur Transparenz, fördere den interdisziplinären Austausch und eröffne Räume für eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen im Zusammenspiel von Psychotherapie und Recht.

Die Landespsychotherapeutenkammer wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die fachliche Expertise der Psychotherapie sowohl in der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten als auch im gerichtlichen Kontext angemessen berücksichtigt wird, versichert Bestle. 

Die neue Broschüre mit dem Vorwort von Herrn Bestle finden Sie hier.

[Auszug aus dem Cover der neuen Broschüre]

10.08.2026
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