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Behandlung von Soldaten in Privatpraxen

Im September 2013 ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage können Psychotherapeuten, die nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind, Soldaten behandeln. Für Vertragspsychotherapeuten ändert sich nichts. Für sie ist allein die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem BMVg geschlossene Vereinbarung maßgeblich. Alle grundlegenden Informationen zur Behandlung von Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen hat die BPtK in einem Informationsblatt zusammengestellt, das aufgrund der neuen Vergütungsregelung (gültig ab 1. März 2017) aktualisiert wurde. Zu diesem Info-Paper gelangen Sie hier.
21.03.2018
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