Zum Seiteninhalt

Behandlung von Soldaten in Privatpraxen

Informationen für Psychotherapeuten

Psychotherapeuten in Privatpraxen können ab dem 16. September 2013 Soldaten behandeln. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) einen Vertrag abgeschlossen. Zu den genauen Regelungen des Vertrags hat die BPtK eine Information für interessierte Psychotherapeuten zusammengestellt, die als Download verfügbar ist.

Für Vertragspsychotherapeuten ändert sich durch diesen Vertrag nichts. Für sie ist allein die Vereinbarung maßgeblich, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem BMVg geschlossen wurde.
Behandlung von Soldaten in Privatpraxen
21.09.2013
Zum Seitenanfang