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BPtK-Standpunkt zu Soldaten mit PTBS

Die Versorgung von Soldaten, die mit Kriegstraumata zurückkehren, ist lückenhaft. Dies stellt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrem Positionspapier zur Versorgung von Soldaten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) fest.

Im Jahr 2009 sind insgesamt 466 Soldaten mit der Diagnose PTBS behandelt worden. Damit hat sich ihre Anzahl gegenüber 2008 (245 Fälle) nochmals fast verdoppelt. Ein Grund ist u. a. die Zunahme von Einsätzen in Afghanistan. Nach Ansicht der BPtK lässt sich die Versorgung von Soldaten mit traumatischen Erlebnissen in folgenden Punkten verbessern:

Im Einsatzgebiet
Der Sanitätsdienst im Einsatzgebiet bedarf ausreichend qualifizierter Mitarbeiter, die eine psychotherapeutische Akutversorgung im Notfall sicherstellen können. Dafür ist ein Stellenschlüssel notwendig, der sich an epidemiologischen Daten zur Punktprävalenz von PTBS orientiert.

Stationäre Versorgung
Alle Bundeswehrkrankenhäuser sollten kriegstraumatische Behandlungskonzepte für Soldaten mit PTBS anbieten. Engpässe entstehen hier insbesondere dadurch, dass die vorhandenen psychiatrischen Stellen nicht besetzt sind. Von 38 Dienstposten Sanitätsstabsoffizier-Psychiater waren laut Jahresbericht des Wehrbeauftragten lediglich 22 besetzt. Eine Möglichkeit, die Versorgung zu verbessern, besteht darin, auch auf Psychologische Psychotherapeuten zurückzugreifen. Geprüft werden sollten außerdem Kooperationen zwischen der Bundeswehr und den Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapeuten, damit Bundeswehrpsychologen eine postgraduale Psychotherapeutenausbildung absolvieren können.

Ambulante Versorgung

Soldaten, die aufgrund einer PTBS einen niedergelassenen Psychotherapeuten suchen, müssen mit monatelangen Wartezeiten rechnen. Liegt der Truppenstützpunkt bzw. der Wohnort des Soldaten in einem strukturschwachen Gebiet, ist seine Chance, in angemessener Zeit einen Behandlungsplatz zu finden, besonders gering. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung mit Psychotherapeuten neunmal geringer als in Kernstädten.

Ein Weg, den Zugang für Soldaten zu vereinfachen, ist der Verzicht auf das aufwändige Genehmigungsverfahren durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Für die Behandlung bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten ist im Rahmen der freien Heilfürsorge sowieso die Überweisung durch einen Truppenarzt erforderlich.

Das psychotherapeutische Angebot ließe sich zusätzlich dadurch verbessern, dass Psychotherapeuten, die über die Approbation, aber nicht über eine Kassenzulassung verfügen, zur Versorgung zugelassen werden. Auch in diesem Fall werden die Behandlungskosten unmittelbar von der Bundeswehr übernommen, allerdings nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet.
Download: Positionspapier der BPtK
16.07.2010
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