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Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern

Der Bundesrat hat am 29. September 2023 einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

„Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, muss die Finanzierung gesetzlich gesichert werden“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK und Vizepräsidentin der LPK RLP. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden.“ In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde (nähere Informationen dazu finden Sie hier). Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

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[© Bundesrat]

04.10.2023
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