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Erste Kopie der Patient*innenakte ist kostenlos

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Oktober 2023 entschieden, dass Patient*innen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten haben. Gründe müssen sie dafür nicht angeben.

Paragraph 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt, dass Patient*innen verlangen können, selbst die Behandlungsunterlagen einzusehen und auch eine Kopie davon zu bekommen: 

"Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen."

Allerdings mussten bislang die Patient*innen für die entstehenden Kosten aufkommen. Nach der Entscheidung des EuGH muss nun aber die erste Kopie der Unterlagen kostenlos für die Patient*innen sein. Das bedeutet, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen müssen nun die Kosten für den Aufwand selbst tragen.

[Foto: iStock/nirat]

31.10.2023
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