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Fairness-Abkommen

Das von der Wahlleiterin vorgeschlagene Fairness-Abkommen wurde in der Vertreterversammlung am 17.04.2026 von den Mitgliedern der Vertreterversammlung diskutiert und ohne Gegenstimme als Selbstverpflichtung konsentiert.

Das Fairness-Abkommen stellt einen Verhaltenskodex für jene dar, die an der Kammerwahl und dem ihr zugrundeliegenden Verfahren beteiligt sind. Es soll insbesondere für die Bewerber*innen, die vom Wahlausschuss zur Kammerwahl zugelassen worden sind, gelten. Die Mitglieder haben sich damit zu einem fairen Umgang miteinander und in ihren Veröffentlichungen zu einem fairen Umgang mit ihren Mitbewerber*innen verpflichtet.

Sie finden das Fairness-Abkommen hier.

[Foto: Pixabay]

20.04.2026
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