Keine Angst vor Psychotherapie „out of the box“!
Nicht immer kann Psychotherapie ablaufen wie gewohnt: Manche Patient*innen brauchen eine*n Dolmetscher*in, manche möchten mit Rollstuhl oder Assistenzhund die Praxis besuchen. Wie geht man mit diesen besonderen Situationen um – und vor allem: Wie verhält man sich rechtssicher?
Darüber informierten die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer in der digitalen LPK- Berufsrechtsveranstaltung zum Thema „Assistenzhunde, Dolmetschende und andere herausfordernde Situationen in der Psychotherapie“ am 7. Oktober 2025. Moderiert und fachlich begleitet wurde die Veranstaltung von Vorstandsmitglied Ulrich Bestle, der reichlich praktische Umsetzungstipps beisteuerte.
Die Referent*innen ermunterten die fast 40 Teilnehmer*innen, sich ohne Scheu auch auf außergewöhnliche Anfragen einzulassen. Vielen Bedürfnissen kann man ohne größeren Aufwand gerecht werden. So ist beispielsweise Barrierefreiheit oft trotz baulicher Hürden herstellbar, beispielsweise durch mobile Rampen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt fest, dass Menschen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden darf (§ 12e Absatz 1 BGG). Dies gilt auch dann, wenn sonst keine Hunde erlaubt sind - somit auch in psychotherapeutischen Praxen. Ohnehin sind viele Bedenken unbegründet, denn Assistenzhunde sind speziell ausgebildet sowie gesundheitlich und charakterlich geprüft. (Weitere Informationen dazu hier.)
Ullrich Bestle führte aus, wie Therapie mit Dolmetscher*in funktionieren kann. Er gab wertvolle Hinweise zur Vergütung, beispielsweise, dass die Krankenkassen die Kosten für Gebärdensprache vollständig übernehmen. Zudem informierte er darüber, wie qualifizierte Sprachmittler*innen gefunden werden können (siehe auch hier).
Sind Psychotherapeut*innen mit besonderen Anfragen und spezielle Belangen konfrontiert, sind Einzelfallentscheidungen nötig. Wer dafür nach zusätzlichen Informationen sucht, kann die Praxistipps auf der Homepage und die telefonische Beratung der Juristinnen zur Rate ziehen.