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Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Kostenerstattung für Ambulante Psychotherapie

Die Bundestagsfraktion der FDP hat eine Kleine Anfrage zur sogenannten "Kostenerstattung" gestellt (Drucksache 19/3239 vom 4. Juli 2018).
Laut Psychotherapie-Richtlinie und Bundesmantelvertrag ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen bei entsprechendem Bedarf die Versorgung ihrer Versicherten mit ambulanter Psychotherapie zu gewährleisten. Daher dürfen sich psychisch kranke Menschen, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem Kassen-zugelassenen Psychotherapeuten finden konnten, auch in einer Privatpraxis behandeln lassen und haben nach § 13 Absatz 3 SGB Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. In der Kleinen Anfrage wird einleitend betont, dass die Bundesregierung eine weitere Gültigkeit dieser Regelung auch nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie  zum 1. April 2017 bestätigt hat. Denn weder die durch die Richtlinie eingeführte Sprechstunde noch die Akutbehandlung ersetzen eine klassische Richtlinienpsychotherapie. Die FDP-Fraktion verweist in der Anfrage auf die dazu im Widerspruch stehenden Ergebnisse einer Umfrage, der zu Folge seit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie vermehrt Anträge auf eine Übernahme der Kosten für benötigte ambulante Psychotherapien von den gestezlichen Kassen abgelehnt wurden. (Auch die LPK RLP hat eine Umfrage zur Kostenerstattung mit dem gleichen Ergebis durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.) Die FDP-Fraktion stellt der Bundesregierung 12 Fragen, durch deren Beantwortung geklärt werden soll, ob die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Handeln womöglich gegen das SGB V verstoßen und ihren Versorgungsauftrag nicht wahrnehmen. Zur Kleinen Anfrage "Kostenerstattung Ambulante Psychotherapie" (Drucksache 19/3239) gelangen Sie hier.

11.07.2018
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