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Konstruktiver Austausch zur Reform der stationären psychotherapeutischen Versorgung

Die Weiterentwicklung und Reform der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen waren Thema eines Austausches zwischen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und dem Gesundheitspolitischen Beirat der SPD-Landtagsfraktion. Kammerpräsidentin Sabine Maur und Geschäftsführerin Petra Regelin waren im Namen des gesundheitspolitischen Sprechers Dr. Oliver Kusch (MdL) ins Abgeordnetenhaus eingeladen worden, um den Reformbedarf aus Sichtweise der Kammer zu erläutern. Bei der Sitzung, bei der auch Daniel Stich, Ministerialdirektor im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, anwesend war, führte die Kammerpräsidentin mit einem Inputvortrag in die Thematik ein.

Die Präsidentin erläuterte, dass die Versorgungsqualität in Psychiatrischen Kliniken vor allem in Bezug auf die Personalausstattung verbessert werden muss. Für eine Leitlinien-gerechte Behandlung ist dringend mehr Personal nötig. Gemäß den Vorgaben der geltenden PPP-Richtlinie sollen Patient*innen gerade einmal 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche erhalten, was nicht mehr als in der ambulanten Versorgung ist. Bei stationär aufgenommenen Patient*innen handelt es sich aber in der Regel um schwer und komplex erkrankte Menschen, nicht selten mit suizidaler Neigung, die eine besonders intensive und spezifische Behandlung benötigen. Nur mit ausreichend Personal für Psychotherapie ist eine wirksame und nachhaltige Behandlung möglich, andernfalls sind „Drehtür-Effekte“ zu befürchten, d.h. Patient*innen müssen nach kurzer Zeit erneut stationär aufgenommen werden. Um eine leitliniengerechte Versorgung zu gewährleisten, müssen daher die Minutenwerte in der PPP-Richtlinie auf mind. 100 Minuten pro Patient*in und Woche angehoben werden. Dies ist die gemeinsame Position von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer und Patientenvertretung, die auch in die Beratung im G-BA eingebracht wurde. Frau Maur betonte, dass genug Psychotherapeut*innen zur Verfügung stehen, um die geforderten Stellen zu besetzen.

Auch der Mangel an stationäre Weiterbildungsstellen wurde im Impulsvortrag thematisiert. Aufgrund der Ausbildungsreform sind ab 2025 jährlich 2.500 Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiengangs zu erwarten, die eine mindestens 2-jährige stationäre Weiterbildung absolvieren müssen, um die Zugangsvoraussetzung für einen Kassensitz erwerben zu können. Aktuell gibt es noch nicht genügend Weiterbildungsstellen, was vor allem an der ungesicherten Finanzierung liegt. Für eine Übergangszeit wäre eine Refinanzierung zusätzlicher Weiterbildungsstellen über eine gesetzliche Änderung der Bundespflegesatzverordnung sinnvoll. Die Schaffung dieser Stellen ist notwendig, um die psychotherapeutische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.

Weiterer Reformbedarf besteht bezüglich der Psychiatrischen Institutsambulanzen. Um die Psychotherapie in den Ambulanzen zu stärken, wäre die flächendeckende Einführung einer Einzelleistungsvergütung ein gangbarer Weg. Durch gesetzliche Regelungen muss klargestellt werden, dass die Vergütung nicht pauschaliert, sondern nur einzelleistungsbezogen erfolgen kann. Gleichzeitig sollte ermöglicht werden, dass Menschen die in einer Institutsambulanz behandelt werden und dort keine Psychotherapie erhalten, eine ambulante Psychotherapie in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung erhalten können. Dies ist aktuell ausgeschlossen.

Ziel der Psychotherapeutenkammern ist es, diese zentralen Forderungen zur besseren Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in eines der anstehenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen, entweder ins Krankenhausreformgesetz oder in das Versorgungsgesetz I.

Im Anschluss an den Vortrag der Kammerpräsidentin kam es zu einem sehr konstruktiven und inspirierenden Austausch über die vorgetragenen Missstände und Forderungen, für den die Landespsychotherapeutenkammer allen Beteiligten herzlich dankt.

[12. März 2024]

13.03.2024
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