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Kurzinformationen zur neuen Gebietsweiterbildung: Die stationäre Weiterbildung

Das neue Psychotherapeutengesetz, welches am 22. November 2019 verabschiedet wurde und am 1. September 2020 in Kraft getreten ist, wird auch für die stationäre Versorgung mit sich bringen, über den an dieser Stelle ein Versorgungs-spezifischer Flyer informieren soll.  
Denn die weitreichende Umwälzungen in der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungslandschaft machen ein Umdenken und auch eine andere Kosten- und Stellenplanung notwendig. Eine zentrale Rolle nehmen dabei die so genannten Weiterbildungsstätten ein.

Was ist aber eine Weiterbildungsstätte im psychotherapeutischen Kontext? Welche Institutionen können sich von der Landespsychotherapeutenkammer als Weiterbildungsstätte anerkennen lassen? Welche Vorteile bringt die Anerkennung als Weiterbildungsstätte mit sich? Welche Voraussetzungen muss eine stationäre Einrichtung erfüllen, um eine Weiterbildungsstätte werden zu können?

All diese Fragen beantwortet übersichtlich und kompakt der neue Flyer der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

Den Flyer "Kurzinformationen zur neuen Gebietsweiterbildung: Die stationäre Weiterbildung" finden Sie HIER.

Foto: iStock/upixa

19.10.2021
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