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Neue S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter

In diesem Frühjahr wird die neue S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter erscheinen. Die Leitlinie bündelt den aktuellen Behandlungsstandard – basierend auf bestmöglicher Evidenz und breitestmöglichem Konsens von 27 beteiligten medizinischen und psychotherapeutischen Fachgesellschaften sowie zwei Selbstvertretungsorganisationen.

In einem virtuellen Presse-Briefing des Science Media Centers am 20. März 2024 stellten fünf Expert*innen die neue interdisziplinäre Leitlinie vor. Eine von ihnen war Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die zusammen mit Prof. Hertha Richter-Appelt von der BPtK für die Leitlinie mandatiert war. Beim Presse-Briefing waren neben der Psychotherapie auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie (Dr. Dagmar Pauli, DGKJP), die Endokrinologie (Dr. Achim Wüsthoff) und die Medizinethik (Prof. Dr. Claudia Wiesemann) vertreten.

Die Expert*innen betonen im Briefing, dass jeder Fall individuell, dabei grundsätzlich akzeptierend und verlaufsoffen begleitet werden müsse. Jeder möglichen somatischen Behandlung im Kindes- und Jugendalter müsse eine sorgfältige kinder- und jugendpsychotherapeutische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Differentialdiagnostik durch Fachexpert*innen vorausgehen. Wie üblich, würden dabei auch die Bezugspersonen einbezogen. Eine Psychotherapie könne unterstützend angeboten werden bzw. zur Behandlung assoziierter psychischer Belastungen und Erkrankungen. Dabei dürfe es "nicht darum gehen, die geschlechtliche Identität verändern zu wollen", so Sabine Maur, sonst bewege man sich im Bereich der verbotenen Konversionsmaßnahmen. Ziel sei es, nach sorgfältiger interdisziplinärer Evaluation das Mögliche zu tun, damit sich die jungen Menschen langfristig in ihrem Körper wohlfühlen. Dabei seien natürlich die Sorgfaltspflichten der Heilberufe zu beachten, ebenso ethische Aspekte wie Selbstbestimmung und Schutz von Patient*innen.

Die neue Leitlinie soll sowohl Behandelnden als auch betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern mehr Sicherheit geben und die Versorgung verbessern. Sie wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz gültig sein und löst die 1999 erstellte und 2013 aktualisierte S1-Leitlinie ab. Die Leitlinie basiert auf den aktualisierten internationalen Klassifikationen von geschlechts-nonkonformen Identitäten. Diese Konzepte sehen vor, dass Geschlechtsinkongruenz an sich keine psychische Krankheit ist. Allein das damit verbundene subjektive Leiden, die Geschlechtsdysphorie, wird als krankhaft betrachtet.  

Die neue Leitlinie befindet sich bis Ende April 2024 in der Kommentierungsphase durch die beteiligten Fachgesellschaften.

Auf das Presse-Briefing folgte eine breite mediale Berichterstattung zu der neuen Leitlinie, wobei auch vielfach die BPtK-Vizepräsidentin zitiert wurde. Über das Thema berichteten unter anderem die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Stern, die Zeit, das Ärzteblatt, das Redaktionsnetzwerk Deutschland, Deutsche Apothekerzeitung, Riffreporter und weitere.

Eine Aufzeichnung des digitalen Presse-Briefings und weitere Hintergrundinformationen können Sie sich HIER  ansehen.

Zur Berichterstattung der Presse gelangen Sie hier:

 

[[Screenshot vom digitalen Presse-Briefing am 20.03.2024]

04.04.2024
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