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Neufassung der Gebührenordnung der LPK RLP

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 07.10.2023 eine Neufassung der Gebührenordnung beschlossen. Diese ist vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit am 13.12.2023 mit Az.: 3126-0046#2023/0006 -1501 15216 genehmigt worden und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Gemäß § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt die Kammer die Neufassung der Gebührenordnung ab sofort auf ihrer Internetseite bereit.

Die neue Gebührenordnung finden Sie hier.

14.12.2023
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