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Neufassung der Wahlordnung der Landespsychotherapeutenkammer

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2019 die Neufassung der Wahlordnung der Landespsychotherapeutenkammer in der Fassung vom 06. Dezember 2016 beschlossen. Sie ist vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 8. November 2019 mit Az.: 3126-0006 #2019/0004-0601 6310 genehmigt worden. Gemäß § 1 Abs. 5 S. 2, 3 der Hauptsatzung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt die Kammer die Neufassung der Wahlordnung ab sofort auf ihrer Internetseite bereit. Sie finden die Neufassung der Wahlordnung hier.
17.12.2019
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