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Petitionsausschuss fordert Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Das Bundesgesundheitsministerium soll eine Lösung für die unzureichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung finden. Das hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 2023 mit dem höchstmöglichen Votum entschieden. „Der Petitionsausschuss hat die Brisanz erkannt und ein klares Votum gefällt. Das Bundesgesundheitsministerium darf sich nicht länger wegducken und muss endlich handeln“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. „Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken muss jetzt endlich gesichert werden.“

Der Psychologie-Student Felix Kiunke hatte eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, um auf die unzureichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung aufmerksam zu machen. Wegen der fehlenden Finanzierung kann es nicht genügend Weiterbildungsstellen geben (Petition 148151). Dabei werden diese Weiterbildungsstellen für die nachhaltige Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und für die berufliche Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses dringend gebraucht. Im Juli 2023 hatte der Petitionsausschuss das Thema in einer öffentlichen Anhörung beraten.

Im nächsten Schritt steht die formale Verabschiedung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses durch den Deutschen Bundestag an.

Weiterführende Informationen finden Sie HIER auf der Seite des Deutschen Bundestages.

14.12.2023
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