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Praxis-Tipp Nr. 14: Akteneinsichtsrecht und Verweigerungsgründe

Patient*innen haben Anspruch auf Akteneinsicht. Geregelt ist dieses Patientenrecht nicht nur im § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern selbstverständlich auch in der Berufsordnung.

Das Akteneinsichtsrecht ist ein persönliches Recht, sodass auch bei Kindern und Jugendlichen, die 14 Jahre oder älter und einsichtsfähig sind, eine Schweigepflicht gegenüber den Kindeseltern besteht. Die Eltern haben somit  ohne Einwilligung des Kindes oder Jugendlichen kein Recht auf Akteneinsicht! Die Akteneinsicht beinhaltet alle Unterlagen, die zur Patientenakte gehören und damit sowohl objektive als auch subjektive Aufzeichnungen. [...]

Den vollständigen Praxis-Tipp Nr. 14 "Akteneinsichtsrecht und Verweigerungsgründe" finden Sie HIER als pdf.

 

21.09.2023
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