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Praxis-Tipp Nr. 3: Umgang mit Anfragen des Medizinischen Dienstes (MD)

Wie verhalten sich Schweigepflicht und Anfragen des MD? Vor diese Frage sehen sich Psychotherapeut*innen immer wieder gestellt. Daher im Folgenden ein paar Hinweise zu dieser Thematik:

Grundsätzlich gilt, dass eine Auskunft an Dritte nur dann rechtlich erlaubt ist, wenn eine Entbindung von der Schweigepflicht durch Patient*innen erfolgt. Nur bei gesetzlich geregelten Auskunftspflichten kann von einer Schweigepflichtentbindungserklärung abgesehen werden.

Vertragspsychotherapeut*innen sind nach § 276 Abs. 2 Satz 1 SGB V gesetzlich zur Auskunft gegenüber dem MD verpflichtet, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung eine gutachterliche Stellungnahme oder Prüfung durch den MD veranlasst hat und die Übermittlung für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung des MD im Einzelfall erforderlich ist (§ 276 Abs. 2 Satz 1 SGB V). [...]

Den vollständigen Praxis-Tipp Nr. 3 "Umgang mit Anfragen des MD" finden Sie HIER als pdf.

19.09.2023
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