Zum Seiteninhalt

Praxis-Tipp Nr. 6: Haftung im Anstellungsverhältnis

Angestellte Psychotherapeut*innen haften für die Fehler bei der Ausübung des Berufes ebenso wie niedergelassene Kolleg*innen. Daher ist es wichtig, sich gegen Ansprüche von Patient*innen und Dritten zu versichern.

Die Berufsordnung der LandesPsychotherapeutenKammer RLP fordert den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, welche durch Patienten*innen und Dritte ggf. erhobene zivilrechtliche Ansprüche, z.B. bei Behandlungsfehlern, abdeckt.

Daneben besteht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Haftung wegen fährlässiger oder vorsätzlicher Verletzung strafrechtlicher Vorschriften, hiergegen kann man sich zumeist nicht versichern.

Den vollständigen Praxis-Tipp Nr. 6 "Haftung im Angestelltenverhältnis" finden Sie HIER als pdf.

19.09.2023
Zum Seitenanfang