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Regelbeitrag 2021 festgesetzt

Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 31.10.2020 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2021 auf 540,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
03.11.2020
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