Zum Seiteninhalt

Vertreterversammlung der KV RLP beschließt finanzielle Förderung von Weiterbildungsassistent*innen in PT-Praxen

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat auf ihrer Sitzung am 15. November 2023 beschlossen, die „Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen und psychotherapeutischen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz“ zu ändern: Ab dem 1. Januar 2024 wird nun auch die Weiterbildung in psychotherapeutischen Praxen gefördert.

Für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung stehen bis zu fünf Vollzeitstellen zur Verfügung. Diese werden im Umfang von 2.700 Euro monatlich während der Dauer der gesamten ambulanten Weiterbildung finanziell unterstützt.

„Ich freue mich, dass die Vertreterversammlung beschlossen hat, die Richtlinie zu ändern und wir dadurch die fachpsychotherapeutische Weiterbildung in Psychotherapiepraxen fördern können. Die KV Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit die erste Kassenärztliche Vereinigung, die dies in ihren Statuten ermöglicht. Es ist vorgesehen, die Anzahl der zu fördernden Stellen für die zukünftigen Jahre jeweils dem Bedarf anzupassen“, erläutert Peter Andreas Staub, Mitglied im Vorstand der KV RLP und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen sowie einen Link zu den Antragsunterlagen erhalten Sie im Januar.

[Peter Andreas Staub]

30.11.2023
Zum Seitenanfang