Wie wird meine Praxis Traumaambulanz nach Großschadensereignissen?
Neuerdings haben alle psychotherapeutischen Praxen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, „Traumaambulanz des Landes Rheinland-Pfalz nach Großschadensereignissen“ zu werden. Die Rahmenbedingungen dafür und den Hintergrund ließen sich über 160 interessierte Kammermitglieder bei einer digitalen Informationsveranstaltung der Kammer am 11. Juni 2025 erläutern.
Kammerpräsidentin Sabine Maur freute sich über das große Interesse und dankte den Kammermitgliedern wiederholt für ihre wertvolle Hilfsbereitschaft im Katastrophenfall. Der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek, sprach ein Grußwort, in dem er der Landespsychotherapeutenkammer und ihren Mitgliedern ebenfalls ausdrücklich für ihre Unterstützung bei vergangenen Großschadensereignissen wie der Amokfahrt in Trier im Dezember 2020 und dem Ahrtal-Hochwasser im Juli 2021 dankte. Damals hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz in enger Abstimmung und in guter Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung (LSJV) und mit dem Opferbeauftragten schnell gehandelt und konnte dank des großen Engagements ihrer Mitglieder zahlreiche betroffene Rheinland-Pfälzer*innen unterstützen. Allerdings gab es bisher keine geeigneten Strukturen, die die schnelle Bereitstellung von „Psychologischer Erster Hilfe“ im Bedarfsfall regeln.
Um diesen Missstand zu beheben und die Versorgung von traumatisierten Menschen im Katastrophenfall zu verbessern, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kammer und dem LSJV geschlossen, die eine engere Anbindung von ambulanten Psychotherapiepraxen an die schon bestehenden Traumaambulanzen unter Berücksichtigung der neuen Traumaambulanzverordnung (TAV) für Rheinland-Pfalz regelt. Der Vertrag dient der Unterstützung der Traumaambulanzen bei Großschadensereignissen. Alle psychotherapeutischen Praxen – private und zugelassene – haben nun die Möglichkeit, im Rahmen dieser Kooperation zwischen dem LSJV und der LPK RLP „Traumaambulanz des Landes RLP nach Großschadensereignissen“ zu werden.
Um interessierten Praxen das nötige Hintergrundwissen für die Entscheidung zur Kooperation zu vermitteln, stellten Heike Schückes (Leiterin Abteilung Versorgung) und Frank Milles (Referatsleiter Soziales Entschädigungsrecht) vom LSJV das bestehende System der Traumaambulanzen in Rheinland-Pfalz vor und erläuterten den organisatorischen Ablauf der dortigen Versorgung. Kammer-Präsidentin Sabine Maur beleuchtete anschließend die psychotherapeutischen Aspekte der Notfallversorgung. Dabei machte sie deutlich, dass es bei der Tätigkeit der neu zu schaffenden Traumaambulanzen um „Psychologische Erste Hilfe“ im Katastrophenfall gehen soll, also um kurzfristig und ereignisnah angebotene Abklärung der psychotherapeutischen Behandlungsbedürftigkeit sowie die Durchführung von Diagnostik und der ggf. erforderlichen Akutmaßnahmen bei Großschadensereignissen. Die Soforthilfe zielt darauf ab, den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung zu verhindern.
Kammerjuristin Saskia Kollarich erläuterte, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation und die Abrechnung der Leistung gelten, welche Anforderungen durch die Praxen erfüllt werden sollen und welche Vorteile sich durch die Kooperation ergeben.
Nach den Vorträgen bestand die Möglichkeit für Rückfragen, die rege genutzt wurde.
Im Anschluss an die Veranstaltung konnten sich diejenigen Praxisinhaber*innen vormerken lassen, die daran interessiert sind, „Traumaambulanz des Landes Rheinland-Pfalz nach Großschadensereignissen“ zu werden. Zukünftig werden die niedergelassene*n Psychotherapeut*innen mit entsprechenden Vereinbarungen über die Homepage des LSJV zu finden sein und die Praxen selbst können sich auf ihrer Homepage als „Traumaambulanz des Landes Rheinland-Pfalz nach Großschadensereignissen“ bezeichnen.
Es bleibt dennoch zu hoffen, dass die neu geschaffene Versorgungsstruktur möglichst wenig gebraucht wird und Rheinland-Pfalz von weiteren Großschadensereignissen verschont bleibt.