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Aktualisiert : Fragen und Antworten zu Auswirkungen des GKV-BStabG

Mit dem im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde festgelegt, dass psychotherapeutische Leistungen wieder aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden sollen. Parallel zu diesem Gesetz wurde eine Entschließung auf den Weg gebracht, um die Folgen der geplanten Budgetierung für besonders vulnerable Patient*innengruppen abzumildern. Diese Korrekturen wurden vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossen. 

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen werfen viele Fragen auf: Was gilt ab wann? Welche Leistungen sollen künftig außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MVG) vergütet werden? Wie werden am Jahresende laufende Behandlungen geschützt? Was bedeutet die Streichung der Angemessenheitsprüfung? Was gilt für die Gruppenpsychotherapie? Mit welchen Einschränkungen müssen Psychotherapeut*innen künftig rechnen? 

Antworten auf diese und weitere Fragen hat die Bundespsychotherapeutenkammer in einem Q&A-Papier zusammengestellt. Aufgrund der Korrekturen am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch die Entschließung wurde das Papier überarbeitet und gibt nun übersichtlich Auskunft über den aktuellen Stand. Zur aktualisierten Fassung vom 20.10.2026 gelangen Sie hier. 

[Foto: AdobeStock/1333919917]

21.10.2026
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