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Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags

Am 8.5.2019 haben das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium überraschend einen Referentenentwurf zur Reform des „Transssexuellengesetz“ vorgelegt. Die Frist zur Stellungnahme wurde unverständlicherweise auf zwei Tage begrenzt.
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) hat innerhalb dieser zwei Tage Stellung genommen und die Stellungnahme an die beiden federführenden Ministerien gesandt.

Die Stellungnahme der LPK RLP finden Sie hier.

Die geplanten Verfahrensänderungen stellen aus Sicht der Landespsychotherapeutenkammer weiterhin unzumutbare Hürden und eine Diskriminierung für die Betroffenen dar. Sie tragen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend Rechnung. Hinzugekommen ist die Pflicht zur Beratung, so dass nun eine Vermischung von Beratung und gutachterlicher „Bescheinigung“ vorliegt. Eine solche Beratungspflicht lehnt die LPK RLP ab, ebenso die vorgesehene Form der begründeten Bescheinigung. Die LPK RLP spricht sich dafür aus, dass die Änderung des Personenstands bei trans* Menschen über eine Erklärung gegenüber dem Standesamt und nicht länger über ein Gerichtsverfahren geregelt wird.

Foto: Pixabay

14.05.2019
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