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Aufklärungspflicht: Aktualisierter Praxistipp und praktische Muster für Ihre Praxis!

Seit dem 01.07.2026 gilt die Neufassung der Berufsordnung (abrufbar hier). Damit kommen auch neue Anforderungen an die Aufklärungspflicht von Psychotherapeut*innen auf Sie zu.

Patient*innen sind künftig auch über ihre gesetzlichen Patientenrechte und Beschwerdemöglichkeiten aufzuklären. Denn unsere Erfahrung mit Patientenanfragen zeigt: Patient*innen sind häufig nicht ausreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Eine gute und verständliche Aufklärung ist daher nicht nur eine formale Anforderung, sondern ein wichtiger Beitrag dazu, dass Patient*innen ihre Rechte wahrnehmen können und die Patientensicherheit gestärkt wird.

Wie lässt sich das unkompliziert und praxisnah umsetzen?

Unser aktualisierter Praxistipp Nr. 17 der LPK-Juristinnen zeigt Ihnen, worauf es ankommt. Die Aufklärung kann schriftlich oder über einen gut sichtbaren Aushang in Ihren Praxisräumlichkeiten erfolgen. Zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung haben wir für Sie passende Muster für einen Aushang in Ihrer Praxis vorbereitet. 
Schauen Sie also gleich rein, sichern Sie sich die Vorlagen und setzen Sie die neuen Anforderungen schnell und unkompliziert in Ihrer Praxis um.

Zum aktualisierten Praxistipp Nr. 17 und den Mustern geht es hier. 

[Abbildung: iStock/LunaKate; bearbeitet]

21.10.2026
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