Austausch eHBA: Wichtige Hinweise für Kammermitglieder
Worum geht es?
Bis zum 31. Dezember 2025 ist ein Austausch der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 erforderlich, wie die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz bereits im August berichtete (siehe hier). Grund dafür ist, dass die Verschlüsselung dieser Karten nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Betroffen sind die Karten der Anbieter D-Trust und medisign GmbH; der Tausch bei D-Trust ist mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. Karten des Anbieters SHC Stolle und Heinz Consultants GmbH und Karten von T-Systems GmbH sind nicht betroffen.
Die Karten der Generation 2.0 werden automatisch zum 31. Dezember 2025 gesperrt. Ohne gültigen eHBA können Sie wichtige Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht mehr nutzen. Kammermitglieder, die Inhaber*innen der genannten Karten sind, haben von ihren Anbietern Informationen zum Kartentausch erhalten.
Kann Ihr Anbieter den rechtzeitigen Kartentausch gewährleisten?
Es ist dringend zu empfehlen, den Kartentausch zeitnah zu beantragen, um Verzögerungen, Antragsstau und mögliche Ausfälle zu vermeiden. Die Bearbeitung und Lieferung der neuen Karten kann mehrere Wochen dauern. Sofern es seit dem Erstantrag eine Stammdatenänderung gab (sich also beispielsweise Anschrift oder Nachname geändert haben), können Probleme bei der Beantragung von Folgekarten auftreten.
Bitte beachten Sie: Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist KEINE so genannte „Vorbefüllungskammer“, Kammermitglieder müssen ihre persönlichen Daten also selbst im Rahmen der Beantragung an den Kartenanbieter übermitteln. Die Firma medisgn gibt folgende wichtige Hinweise für Mitglieder von Kammern, die keine Vorbefüllungskammern sind:
„Diejenigen Mitglieder, bei denen der Button für die Folgekarte nicht funktioniert und deren Kammer nicht vorbefüllt, möchten wir bitten, einen Neu-Antrag zu stellen. Ferner möchte das Mitglied in diesem Fall bitte eine kurze Mail an
usermanagement(at)medisign.de
verfassen, aus der die Sachlage und die alten Antragsinformationen (Antragsnummer und ICCSN*) hervorgehen; die Angleichung der Berechnungen wird dann später erfolgen.“
[* Die ICCSN (Integrated Circuit Card Serial Number) ist eine weltweit eindeutige Kennnummer für Chipkarten, also die Ausweisnummer.]
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist nicht für den Austausch der Karten zuständig. Daher möchten wir Sie bitten, sich mit Fragen zur Beantragung direkt an den jeweiligen Kartenanbieter zu wenden. Vielen Dank!








