BPtK stellt sich erneut gegen die Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist als Teil und im Zusammenspiel mit der gesamten vertragsärztlichen Versorgung die unverzichtbare Basis der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ist kein Kostentreiber in der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Die ambulante Versorgung ist das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Hier werden 97 Prozent der Behandlungsfälle für sechzehn Prozent der Leistungsausgaben versorgt. Wer an dieser Stelle kürzt, gefährdet einen der effizientesten Bereiche unseres Gesundheitssystems“, konstatiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP).
In der ambulanten Psychotherapie werden für jährlich 4,6 Milliarden Euro etwa drei Millionen Patient*innen versorgt, während in der vollstationären psychiatrischen Behandlung mehr als das Doppelte an Kosten für rund 850.000 Behandlungsfälle aufgewendet wird. Auf Basis der vorliegenden Daten zeichnet sich ab, dass die Kosten für die vollstationäre Versorgung allein im Jahr 2025 um circa 1 Milliarde Euro gestiegen sind. Das bestehende Potenzial für eine frühzeitige und stärker ambulante Versorgung bleibt weitgehend ungenutzt. Genau in dieser Situation wird ausgerechnet die ambulante Versorgung zusammengekürzt.
„Es ist weithin bekannt, dass unbehandelte oder spät behandelte psychische Erkrankungen zu längeren Krankheitsverläufen und Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie höheren Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem führen“, so Benecke. „Aus jedem in Psychotherapie investierten Euro ergibt sich ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen von zwei bis vier Euro – aufgrund einer geringeren Zahl an Krankschreibungen und Erwerbsminderungsrenten sowie durch Vermeidung von Kosten für stationäre Behandlungen.“







