Bundesrat lehnt Rückführung der Psychotherapie in morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ab
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Darin fordert er, dass eine vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sichergestellt werden müsse.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) vorgesehen. Diese würde unausweichlich zu einem Abbau von Therapieplätzen und einer Verlängerung der Wartezeiten führen.
Eine Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit, die bislang nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes ist, wurde ebenfalls aufgegriffen. So fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme, die Vorgabe eines Konsiliarverfahrens vor Beginn einer Psychotherapie für Behandlungsfälle zu streichen, die auf ärztliche Überweisung oder nach Entlassung aus dem Krankenhaus in die psychotherapeutische Versorgung kommen.
Schließlich spricht sich der Gesundheitsausschuss dafür aus, die Zuschläge zu den ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie beizubehalten.
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Kabinettssitzung am 17. Juni 2026 eine Gegenäußerung beschließen und sich darin zu der Stellungnahme des Bundesrats verhalten.
Nach der ersten Lesung im Bundestag wird das Gesetz als nächstes im Gesundheitsausschuss des Parlaments diskutiert und Sachverständige dazu angehört. Dies ist für den 22. Juni geplant. Anschließend folgt die zweite/dritte Lesung im Bundestag, in der das Gesetz beschlossen werden soll. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat muss also nicht zustimmen, kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Inkrafttreten des Gesetzes so deutlich verzögern.







