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Cloud-Computing & Statistik-Module: Neue Texte der Initiative MSGB

Die Digitalisierung schreitet auch in den Psychotherapiepraxen immer weiter voran – dabei darf der Datenschutz nicht zu kurz kommen. Unterstützung bietet die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“. Diese auch über die Landesgrenzen von Rheinland-Pfalz hinaus beispielgebende Kooperation des Landesdatenschutzbeauftragen mit der Landespsychotherapeutenkammer, der Landesärztekammer und der rheinland-pfälzischen Kassenärztlichen Vereinigung präsentiert nun neue hilfreiche Beiträge auf ihrer Homepage zu den Themen Cloud-Computing und zu Statistik-Modulen in Praxisverwaltungssystemen:

Cloud-Computing
Cloud-Computing kann Praxen organisatorisch entlasten und die Patientenversorgung unterstützen, setzt aber ein hohes Maß an Sorgfalt bei Auswahl, Vertragsgestaltung und technischer Umsetzung voraus. Denn beim Cloud-Computing werden Praxissoftware und Patientendaten nicht mehr auf einem eigenen Server in der Praxis betrieben, sondern auf Servern eines externen Anbieters, auf die von den Computern der Praxis über das Internet zugegriffen wird (etwa cloudbasierte Praxisverwaltungssysteme und digitale Befundübermittlung). Für die Praxis bietet das Vorteile, beispielsweise weniger Einsatz eigener IT-Systeme oder die Nutzung einer professionellen Sicherheitsinfrastruktur des Anbieters. Gleichzeitig steigen aber die Abhängigkeit von einer funktionierenden Internetverbindung, vom Cloud-Anbieter als auch die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Wie man Cloud-Computing rechtsicher in seiner Praxis nutzen kann, lesen Sie hier.

Beachten Sie hierzu bitte auch den Datenschutz-Tipp Nr. 10 „Cloud Computing“.

Statistik-Module in Praxisverwaltungssystemen
Mehrere Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) bieten inzwischen ihren Kunden die Möglichkeit an, patientenbezogene Versorgungsdaten zum Zwecke der Erstellung statistischer Auswertungen für die jeweiligen Praxen zu anonymisieren. Häufig werden die dann anonymisierten Patientendaten zugleich durch die Hersteller auch Dritten zu weiteren Verarbeitungszwecken (insbesondere zur Forschung) zur Verfügung gestellt. In den derzeit bekannten Angeboten sind die beiden Zwecke – die Erstellung Statistiken für die Praxis sowie die Möglichkeit einer Bereitstellung der anonymisierten Patientendaten an Dritte – eng miteinander verbunden. Es ist den Praxen deshalb regelmäßig nicht möglich, im Falle des Einsatzes eines solchen Moduls zwar die Datenverarbeitung zu statistischen Zwecken in Anspruch zu nehmen, die Option einer Drittverwertung der Daten dagegen auszuschließen. Der LfDI Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass der Einsatz von Statistik-Modulen datenschutzrechtlich sauber umzusetzen ist: Insbesondere sind Patient*innen aufzuklären und auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Verarbeitung hinzuweisen. Gleichzeitig muss das eingesetzte Modul sicherstellen, dass dieser Widerspruch hinterlegt und berücksichtigt wird. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

Viele weitere nützliche Informationen rund um den Datenschutz im Praxis-Alltag finden Sie auf der Homepage der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ und auf der LPK-Homepage unter Psychotherapeutinnen / Datenschutz

[Screenshot www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de vom 12.05.2026]

13.05.2026
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