Dr. Bettina Freimund-Holler im Gespräch – Was macht eigentlich eine Wahlleiterin?
Vom 9. bis 23. November 2026 wählen die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz eine neue Vertreterversammlung. Geleitet wird die Wahl von Frau Dr. Bettina Freimund-Holler, die sich im Interview näher vorstellt und erklärt, welche Aufgaben ihr als Wahlleiterin zukommen und welche Bedeutung sie der demokratischen Teilhabe in der Selbstverwaltung beimisst.
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP): Für die im November anstehende Wahl zur Vertreterversammlung der LPK RLP sind Sie als Wahlleiterin bestimmt worden. Welche beruflichen Aufgaben hatten Sie davor?
Dr. Bettina Freimund-Holler: Ich habe in Gießen und Mainz Jura studiert und in Mainz auch meine Referendarzeit absolviert. Im Jahr 1987 bin ich in die rheinland-pfälzische Justiz eingetreten, war zunächst Richterin auf Probe beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und wurde dort 1990 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Anschließend war ich Richterin am Verwaltungsgericht Mainz, wurde aber zwischendurch ans Justizministerium abgeordnet, wo ich fünf Jahre als Sprecherin tätig war. Von 1997 bis Oktober 2002 war ich Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht in Mainz, ab 2002 Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts. Schließlich war ich 20 Jahre lang, von 2005 bis Ende 2025, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz und gleichzeitig Vorsitzende des Heilberufsgerichts Rheinland-Pfalz. Zudem war ich von 1997 bis 2007 Mitglied des Landesverfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.
LPK RLP: Welche konkreten Aufgaben haben Sie als Wahlleiterin bei der Landespsychotherapeutenkammer?
Freimund-Holler: Ich wurde vom Vorstand der Kammer berufen, um als externe, neutrale Juristin die Rechtmäßigkeit der Wahl zu verantworten. In dieser Funktion erstelle ich unter anderem das Wählerverzeichnis, stelle also die Zahl der Wahlberechtigten fest. Außerdem prüfe ich gemeinsam mit dem Wahlausschuss die eingereichten Wahlvorschläge. Wenn uns Mängel auffallen - meist handelt es sich um formale Dinge – weisen wir die Absender darauf hin und es besteht die Möglichkeit der Korrektur. Und zu guter Letzt werden wir nach der Stimmgabe das Wahlergebnis offiziell feststellen.
LPK RLP: Was reizt sie daran, eine Kammerwahl zu leiten?
Freimund-Holler: Als Verwaltungsrichterin habe ich häufig Wahlen überprüft, beispielsweise zu Personalvertretungen. Ich finde es spannend, mal auf der anderen Seite zu stehen und dafür zu sorgen, dass die Wahl rechtmäßig durchgeführt wird.
LPK RLP: Wer unterstützt Sie bei Ihren Aufgaben als Wahlleiterin?
Freimund-Holler: Ich werde von den übrigen Mitgliedern des Wahlausschusses unterstützt, also von der stellvertretenden Wahlleiterin Saskia Kollarich, der Beisitzerin Dr. Anke Diezemann-Prößdorf und Beisitzer Manfred Kießling sowie den stellvertretenden Beisitzern Dr. Michael Broda und Till Koppe. Außerdem unterstützt mich die Geschäftsstelle der Kammer.
LPK RLP: Die Wahl wird erstmals digital durchgeführt. Haben Sie mit digitalen Wahlen schon Erfahrung?
Freimund-Holler: Nein, das ist auch für mich Neuland. Die digitale Wahl bringt viele Vorteile mit sich: Zunächst ist diese Form der Wahl nachhaltig, man spart einiges an Ressourcen. Vor allem aber wird das Risiko für eine ungültige Stimmabgabe minimiert. Die Wahlberechtigten erhalten per Post eine Benutzer ID und ein Passwort und werden dann durch das Wahl-Tool durch den Prozess der Stimmabgabe geleitet. Bei ungültiger Stimmabgabe - etwa Fehlern beim Kumulieren und Panaschieren - wird man direkt darauf hingewiesen und zur Korrektur aufgefordert. So gehen keine Stimmen verloren. Die Mitglieder brauchen sich auch keine Sorgen machen, falls es aus irgendeinem Grund nicht möglich für sie ist, digital zu wählen. Sie können dann in der Geschäftsstelle der Kammer einen Termin vereinbaren und erhalten dort die notwenige Unterstützung, um ihre Stimme abzugeben. Insgesamt ist eine digitale Wahl weniger fehleranfällig, zumal der Anbieter des Wahltools über große Erfahrung auf dem Gebiet verfügt. Ich hoffe also sehr, dass die Kammermitglieder die Vorteile der digitalen Wahl erkennen und nicht etwa aus Digital-Skepsis darauf verzichten, ihre Stimme abzugeben.
LPK RLP: Wie sieht der Zeitplan bis zur Wahl aus und wann steht die Zusammensetzung der neuen Vertreterversammlung fest?
Freimund-Holler: Ab dem 17. August liegt in der Geschäftsstelle der Kammer das Wählerverzeichnis zur Einsicht aus. Die Frist für Einsprüche läuft bis zum 31. August. Am 7. September wird das Wählerverzeichnis geschlossen. Nur wer dann im Wählerverzeichnis steht, ist wählbar und darf wählen! Vom 9. September bis zum 25. September können die Wahlvorschläge eingereicht werden, werden geprüft und falls nötig wird zur Korrektur aufgefordert. Am 29. September werden die Wahlvorschläge zugelassen und bis 2. Oktober kann Einspruch erhoben werden. Ab 12. Oktober wird die Wahlwerbung auf der Kammerhomepage veröffentlicht. Von 9. bis 23. November läuft die Wahlzeit. Am 25. November findet die Auszählung der Wahl statt und das Ergebnis wird auf der Kammerhomepage bekannt gegeben. Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung mit der Wahl des neuen Vorstandes findet aber erst im Frühjahr 2027 statt.
„Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden großen und schwierigen Fragen der psychotherapeutischen Versorgung möchte ich an die Kammermitglieder appellieren, dass sie als Berufsangehörige ihr Wahlrecht nutzen! Sie haben es selbst in der Hand, die Entwicklungen mitzubestimmen.“
LPK RLP: Nicht nur der zeitliche Rahmen ist klar gesteckt, sondern auch auf welche Art und Weise die Wahl ablaufen soll, wurde geregelt. Zu diesem Zweck hat die Vertreterversammlung der LPK RLP ein Fairnessabkommen für die Wahl diskutiert und konsentiert. Was hat es damit genau auf sich?
Freimund-Holler: Das Fairnessabkommen halte ich für sehr gut und wichtig. Leider ist Fairness in unseren Zeiten nicht selbstverständlich: Falschbehauptungen und Fake News werden zum eigenen Vorteil eingesetzt, häufig fehlt es an Respekt gegenüber Konkurrent*innen oder Institutionen. Das Fairness-Abkommen appelliert daher an die Kammermitglieder und die Bewerber*innen, von zweifelhaften und falschen Informationen Abstand zu nehmen sowie persönliche Angriffe und diffamierende Äußerungen zu unterlassen. Kurz, es ruft zu respektvollem Miteinander auf, um eine faire Wahl zu ermöglichen.
LPK RLP: Welche Bedeutung messen Sie der Kammerwahl zu und wieso ist es wichtig, dass die Mitglieder ihr Wahlrecht wahrnehmen?
Freimund-Holler: Ich bin der Landespsychotherapeutenkammer schon lang verbunden: Schon seit ihrer Gründung verfolge ich ihren Werdegang, damals noch als Verwaltungsrichterin. Der Gesetzgeber hat den Psychotherapeut*innen das Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Das bedeutet, sie können in Eigenverantwortung ihre berufsbezogenen Angelegenheiten selbst regeln. Das ist nicht selbstverständlich! Daraus erwächst der Kammer und der Vertreterversammlung ein hoher Wert. Wahlen sind das Wesensmerkmal unserer Demokratie und es ist ganz wichtig, dass das entscheidende Gremium der Kammer demokratisch bestimmt wird. Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden großen und schwierigen Fragen der psychotherapeutischen Versorgung möchte ich an die Kammermitglieder appellieren, dass sie als Berufsangehörige ihr Wahlrecht nutzen! Sie haben es selbst in der Hand, die Entwicklungen mitzubestimmen.
LPK RLP: Falls noch Fragen offengeblieben sind: Besteht die Möglichkeit, dass Kammermitglieder sich direkt an Sie wenden?
Freimund-Holler: Ja, sie können mich unter wahlleiter(at)lpk-rlp.de kontaktieren.
Die LPK RLP dankt Frau Dr. Freimund-Holler herzlich für das interessante Gespräch.







