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Psychotherapeutenausweis kann jetzt auch bei T-Systems beantragt werden

Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA; auch eHBA) kann ab sofort auch bei der Firma T-Systems beantragt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Zulassungsverfahrens und mit dem Abschluss der Verträge zwischen den Kammern und dem Vertrauensdienste-Anbieter (kurz: VDA = Kartenhersteller) ist nun neben der bereits im Juni zugelassenen Firma medisign und der im September zugelassenen bdr, auch T-Systems in der Lage, den ePtA an Psychotherapeut*innen auszugeben.
Es hatten sich mehrere Kartenhersteller für das Zulassungsverfahren angemeldet. Selbstverständlich werden wir Sie umgehend informieren, sobald weitere VDAs das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben und die Verträge unterschrieben sind. Hier informieren wir Sie darüber, wie Sie den ePtA bei T-Systems beantragen können, was dabei zu beachten ist und wo Sie Hilfe und Antworten auf Ihre Fragen erhalten.

Bitte beachten Sie: Für alle kassenärztlich zugelassenen Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen die Verpflichtung, einen ePtA zu beantragen. Gleiches gilt auch für ermächtigte Psychologische Psychotherapeut*innen und Sicherstellungsassistent*innen.

Wie erfolgt die Beantragung des ePtA?

Die Beantragung des ePtA erfolgt über das Antragsportal bei einem VDA Ihrer Wahl – hier wird das Verfahren für die neu zugelassene Firma T-Systems erklärt.
Bei der Beantragung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Halten Sie für die Beantragung bitte Folgendes bereit: Ein digitales Passfoto, ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel), mit dem Sie sich identifizieren lassen möchten und einen Drucker.
  2. Gehen Sie auf die Internetseite des Antragsportals. Das Antragsformular ist nicht durch die Landespsychotherapeutenkammer vorausgefüllt, Sie haben bisher keine Vorgangsnummer erhalten. Bitte wählen Sie daher „Mit leerem Antrag beginnen“ aus. Anschließend wählen Sie bitte den Kartentyp (Elektronischer Psychotherapeutenausweis) und die für Sie zuständige Körperschaft (Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz) aus.
  3. Füllen Sie nun das leere Antragsformular entsprechend der Angaben in Ihrem Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel aus. Es ist wichtig, dass Ihre Meldeadresse der Adresse auf Ihrem Ausweisdokument entspricht.
  4. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Titel: Das Antragsformular lässt die Möglichkeit zu, neben dem Doktortitel weitere Titel anzugeben. Unabhängig davon, hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, wie auch einige andere Landeskammern entschieden, ausschließlich den Doktortitel auf dem Psychotherapeutenausweis vermerken zu lassen. Dies entspricht dem Vorgehen analog des § 5 Passausweisgesetzes, demgemäß auf dem Personalausweis ebenfalls ausschließlich der Doktortitel aufgenommen wird. Bitte verzichten Sie daher auf die Angabe weiterer Titel neben dem Doktortitel. Bitte beachten Sie auch, dass die Angabe des Doktortitels nur akzeptiert werden kann, wenn der Kammer eine amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde vorliegt.
  5. Im nächsten Schritt geht es darum, wie Sie sich für die Antragstellung identifizieren können. Als Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post zu identifizieren. Das POSTIDENT-Verfahren stellt sicher, dass nur identifizierte Personen Zugriff zu sensiblen Services bekommen. Nähere Informationen über die Möglichkeit, sich per POSTIDENT zu authentifizieren, erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite der Deutschen Post und am Ende des Antragsformulars. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antragsunterlagen eine Kopie desjenigen Ausweisdokuments beifügen müssen, das Sie zur Identifizierung per POSTIDENT nutzen.
  6. Nach der Eingabe Ihrer Ausweisdaten werden Sie gebeten, die Rechnungsdaten einzugeben, anschließend die Daten für den SEPA-Lastschrifteinzug. Danach erhalten Sie eine Vorschau des Kartenaufdrucks.
  7. Im nächsten Schritt geht es um die Zertifikatsdaten: Zur Nutzung Ihres Zertifikats für bestimmte Anwendungen, z.B. Signatur oder Verschlüsselung von E-Mails, ist es möglich, eine E-Mail-Adresse (z.B. Ihre Standard-E-Mail-Adresse) in das Zertifikat aufzunehmen.
  8. Anschließend werden Sie gebeten, ein aktuelles Passfoto hochzuladen.
  9. Im nächsten Schritt werden Ihnen in der Preisvorschau die zu erwartenden Kosten für den eHBA angezeigt.
  10. Anschließend werden Sie gebeten, die eingegebenen Daten zu überprüfen und können diese ggf. korrigieren. Vor dem Absenden beantworten Sie bitte noch notwendige Einverständniserklärungen oder Bestätigungen. Wenn Sie alles geprüft haben, klicken Sie auf „Absenden“.
  11. Nach dem Absenden wird Ihnen eine PDF Datei zum Herunterladen angeboten, die Sie bitte herunterladen und einseitig ausdrucken. Die Datei enthält auf Blatt 1 Erläuterungen zum Inhalt sowie mehrere Passworte, die Sie zur Verwaltung Ihres Antrags und der beantragten Karten benötigen. Weiterhin finden Sie zwei Antragsdokumente, mit denen Sie gemäß der Erläuterungen verfahren.
  12. Unterschreiben Sie bitte die beiden Antragsformulare: a) Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Psychotherapeutenausweis (Blatt 2) und b) Antrag auf einen Heilberufsausweis (HBA) mit qualifizierten Zertifikaten (Blätter 3-5).
  13. Erstellen Sie bitte eine gut lesbare Kopie von Vorder- und Rückseite des im Antrag ausgewählten Ausweisdokumentes, bei Reisepass zusätzlich der Meldebescheinigung (maximal 6 Monate alt). Fügen Sie die unterschriebenen Antragsformulare (Blatt 2, 3, 4 und 5) und die Kopien der Ausweisdokumente in einen Briefumschlag und adressieren Sie diesen an: Deutsche Telekom Security GmbH Trust Center | HBA, Untere Industriestr. 20, 57250 Netphen.
  14. Für das POSTIDENT-Verfahren ist es notwendig, vorab online einen Coupon mit Ihren Daten zu erstellen. Bitte gehen Sie hierzu auf diese Seite, füllen Sie die Felder aus und drucken Sie den POSTIDENT Coupon aus.
  15. Mit diesem POSTIDENT Coupon und Ihrem Ausweisdokument gehen Sie zu einer Filiale der Deutschen Post. Der Postmitarbeiter wird Sie im Rahmen des POSTIDENT Verfahrens nach dem Ausweis fragen, um Sie zu identifizieren und die Daten elektronisch aufnehmen. Der Vorgang wird durch Sie mit einer elektronischen Unterschrift (Unterschrift gemäß Ausweisdokument) bestätigt. Die Daten werden elektronisch an T-Systems übermittelt. Der Brief mit den Antragsunterlagen muss von Ihnen separat an die o.a. Adresse versendet werden. Bitte beachten: Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach ePtA-Antragstellung erfolgen.
  16. Die weitere Abwicklung Ihres Antrags, inklusive der Einholung der Freigabe durch Ihre zuständige Kammer, erfolgt automatisch durch T-Systems.

Wie erfolgt die Ausgabe des ePtA?
    

  1. Nachdem Sie alle Unterlagen an T-Systems geschickt haben und diese erfolgreich geprüft wurden, holt T-Systems die Freigabe durch die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ein. Die Kammer hat die Aufgabe, zu bestätigen, dass es sich bei der/dem Antragsteller*in um eine/n Psychologische/n Psychotherapeut*in oder eine/n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in handelt (= Attributsbestätigung). Diese Attributsbestätigung kann nur dann erfolgen, wenn die relevanten Daten mit den Daten der Mitgliederverwaltung der LPK RLP übereinstimmen. Die Attributsbestätigung durch die Kammer ist für Sie gebührenfrei.
  2. Im Anschluss wird der ePtA von T-Systems produziert und an Ihre Meldeadresse geschickt. Basierend auf den Erfahrungen anderer Heilberufekammern möchten wir darauf hinweisen, dass es im Produktions- und Auslieferungsprozess zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen kann. Da dieser Prozess in der Verantwortung des jeweiligen VDA liegt, sind eventuelle Verzögerungen nicht der Landespsychotherapeutenkammer anzulasten. Ihr elektronischer Psychotherapeutenausweis wird Ihnen per Post zugesendet und muss von Ihnen persönlich unter Vorlage Ihres gültigen Ausweisdokumentes entgegengenommen werden.
  3. Den PIN-Brief erhalten Sie zeitverzögert als separate Sendung. Nach Erhalt der Karte und des PIN-Briefs muss die Karte von Ihnen im Antragsportal freigeschaltet werden. Sie benötigen dazu das Freischalte-Passwort aus Ihren Antragsdaten sowie die Kartennummer aus dem Kartenbrief. Die Kartennummer ist auch auf der Karte aufgedruckt.

Wo bekomme ich Hilfe?

Bitte beachten Sie: Da die Landespsychotherapeutenkammer nur für die Bestätigung des Attributs „Psychologische(r) Psychotherapeut(in)“ / „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in)“ zuständig ist und nicht für die Herstellung und Auslieferung, wenden Sie sich mit Fragen zur Beantragung bitte immer direkt an den VDA. Informationen des VDA zur Antragstellung finden Sie hier. Die Hotline-Nummer von T-Systems zu allen Fragen rund um den Antragsprozess lautet: 0800 1183307. Fragen können Sie auch per Mail an diese E-mail-Adresse des VDA richten.

Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung des ePtA und zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung hier.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema ePtA haben wir auch auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie Rückfragen zu dieser E-Mail haben, wenden Sie sich bitte an diese E-Mailadresse der LPK-Geschäftsstelle.

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Start und viel Erfolg mit Ihrem neuen elektronischen Psychotherapeutenausweis!

11.11.2021
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