ePA: Ab 1. Oktober 2025 gilt die gesetzliche Befüllungspflicht
Seit dem bundesweiten Rollout können Psychotherapeut*innen die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patient*innen nutzen – bisher auf freiwilliger Basis. Das ist nun vorbei: Ab 1. Oktober 2025 tritt die gesetzliche Befüllungspflicht in Kraft.
Doch was genau gehört eigentlich in die ePA? Was gilt für die ePA von Kindern und Jugendlichen? Was ist mit privatversicherten Patient*innen und müssen Psychotherapeut*innen alle Dokumente in der ePA lesen?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz auf der aktualisierten FAQ-Seite zur ePA auf ihrer Homepage hier.
Die Informationen zur ePA finden sich in der neu gestalteten Rubrik „Digitalisierung in der Psychotherapie“. Dort erhalten Sie nicht nur übersichtliche, aktuelle Informationen zur ePA sondern auch zu vielen anderen Themen rund um die Digitalisierung, beispielsweise zur Telematikinfrastruktur (TI), zum elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA), zur videogestützten Psychotherapie, zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) und zum Datenschutz. Außerdem werden hier Links zu den gesetzlichen Grundlagen der Digitalisierung und vielen weiterführenden Informationen zur Verfügung gestell. Schauen Sie doch gleich mal vorbei! Zur Rubrik „Digitalisierung in der Psychotherapie“ gelangen Sie hier.